HEIMAT ACHTEN - NATUR BEWAHREN - ALPEN SCHÜTZEN
Die natürliche Schönheit der Allgäuer Alpen prägt uns alle, die wir hier leben und aufgewachsen sind und sie ist unser größtes Kapital für einen sanften Tourismus. Wir wollen die Attraktivität unsere Region langfristig erhalten – sowohl für die Menschen, die hier leben als auch für die Gäste, die wegen dieser Schönheit zu uns kommen.
Das Allgäu ist ein ganzjähriger Besuchermagnet für Gäste aus aller Welt. Gerade in Zeiten des Klimawandels liegt hier ein maßgeblicher Wettbewerbsvorteil gegenüber lediglich wintersportlich stark erschlossenen Gebieten. Eine Skischaukel am Riedberger Horn würde nicht nur die Landschaft optisch verbauen, es müssten auch zwei Beschneiungsseen angelegt werden, um die Hänge im Winter mit Kunstschnee zu versorgen. Ob deshalb merklich mehr Wintersportler in die Region kommen ist fraglich. Man kann aber sicher davon ausgehen kann, dass die Baumaßnahmen das Gebiet für Sommerurlauber unattraktiver machen werden.
Seit dem 1. Januar 2017 hat Bayern den einjährigen Vorsitz der EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) inne. EUSALP setzt es sich zum Ziel, den Alpenraum als einzigartigen Natur- und Kulturraum zu erhalten. Auch der bayerische Vorsitz steht unter dem Motto „EU-Alpenstrategie – gemeinsames Handeln zum Wohle der Region“.
Es ist skandalös, dass die bayerische Staatsregierung dem Schutz der Alpen so wenig Beachtung schenkt. Durch die geplante Änderung des Alpenplans wird ein bewährtes und vielfach kopiertes Instrument für den heimischen Natur- und Umweltschutz zugunsten eines kommerziellen, nicht zukunftsträchtigen Projekts geopfert.
NATUR BEWAHREN
Das Riedberger Horn liegt zu Recht in der höchsten Schutzzone des Bayerischen Alpenplans. In dieser sind Erschließungen mit Seilbahnen, Skipisten, Sommerrodelbahnen und öffentlichen Straßen verboten.
Durch eine Änderung des Landesentwicklungsplans will die Bayerische Staatsregierung die Schutzzonen neu zu definieren, wodurch die Schutzwürdigkeit des Riedberger Horns herabgesetzt werden würde, damit dem Bau der Skischaukel nichts mehr im Wege steht. Bayern hat mit dem Alpenplan 45 Jahre lang Maßstäbe in Sachen Umwelt- und Naturschutz gesetzt und will nun dieses richtungsweisende Instrument kommerziellen Partikularinteressen unterordnen.
Der Bau der Skischaukel am Riedberger Horn würde auch gegen EU-Recht verstoßen. Das Riedberger Horn ist Heimat des in Bayern vom Aussterben bedrohten Birkhuhns. Dieses ist durch die EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EC geschützt. Eine Verletzung gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie kann zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Deutschland führen.
ALPEN SCHÜTZEN
Es geht nicht nur um das Riedberger Horn allein. Der Bau der Skischaukel ist ein Angriff auf die Alpenkonvention und somit auf den Natur- und Umweltschutz im gesamten Alpenraum. Die Alpenkonvention als völkerrechtlicher Vertrag zwischen der Europäischen Union und den acht Alpenstaaten hat als Hauptziel den Umweltschutz im Alpenraum.
Das Riedberger Horn ist bereits jetzt zum möglichen Präzedenzfall für eine Umgehung der Alpenkonvention geworden. Auch in Oberösterreich gibt es Bestrebungen einen Skilift in einer Schuttzone zu errichten. Ratschlag holte man sich hier in München und verwies explizit auf die Vorgänge in Bayern.
Der Alpenplan wurde 1972 ins Leben gerufen, um dem ungezügelten Erschließungseifer der 1960er und 1970er Jahre einen Riegel vorzuschieben. Die geplante Aufweichung ist ein gefährlicher und weitreichender Angriff auf die landschaftliche Vielfalt und Ursprünglichkeit der bayerischen Alpen und wirft den Umweltschutz um Jahrzehnte zurück.
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich zahlreiche Akademien und Verbände planungsbezogener Disziplinen sowie die im Alpenraum tätige Umweltverbände klar gegen eine Änderung des Alpenplans ausgesprochen. Bei einer Expertenanhörung im Bayerischen Landtag sprachen sich darüber hinaus 20 von 23 Expert*innen gegen eine Änderung des Landesentwicklungsplans aus. Die Meinung dieser Fachleute scheint die Bayerische Staatsregierung offensichtlich nicht zu interessieren.
Mehr Infos:
Für das Bild in meiner Anzeige danke ich der Sammlung Gesellschaft für ökologische Forschung.
EU-Vogelschutzrichtlinie:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:020:0007:0025:de:PDF
Alpenkonvention: http://www.alpconv.org/de/convention/default.html
EUSALP: https://www.alpine-region.eu/
Protokoll der Landtagsanhörung:
https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/Internet_Dokumente/Sonstiges_P/Protokoll_WI_LEP.pdf
Aktion „Wir lassen uns nicht verschaukeln“:
http://www.jbn.de/kampagnen/wir-lassen-uns-nicht-verschaukeln/