Europäische Förderprogramme
Liebe Leserin, lieber Leser,
auf den folgenden Seiten möchte ich einen Überblick über das große Spektrum an europäischen Fördermöglichkeiten im Zeitraum 2014-2020 geben. Besonders wichtig sind mir dabei diejenigen EU-Programme, die direkt mit meiner politischen Arbeit auf europäischer Ebene in Verbindung stehen, d.h. in den Bereichen Asyl, Demokratie und Menschenrechte. Informationen zu EU-Fördermitteln auf anderen Gebieten bietet der "Wegweiser zu EU-Fördermitteln" der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament.
Um den Einstieg in die Welt der europäischen Förderung und den Zugang zu den einzelnen Förderprogrammen so leicht wie möglich zu gestalten, habe ich die einzelnen Fördermöglichkeiten drei thematischen Gruppen zugeordnet:
- Asyl, Migration, Integration und Antirassismus.
- Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur.
- Menschenrechte, Entwicklung und humanitäre Hilfe.
Sonderpublikation 04.2016: EU-Fonds für die Flüchtlingsarbeit
Die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen stellt uns in Europa täglich vor große Herausforderungen. Viele Menschen helfen den Ankommenden, wo sie nur können. Sie bieten Unterschlupf, organisieren Deutschkurse, begleiten die Asylsuchenden bei Behördengängen – kurzum: Sie leben die Willkommenskultur, die allerorts gefordert wird, bereits ganz konkret.
Das ist auch deshalb so wichtig, weil viele Kommunen und Städte an ihre Grenzen stoßen. Umso mehr sind sie auf die logistische und finanzielle Hilfe von Land, Bund und Europäischer Union angewiesen. Die Finanzmittel, die die EU bereitstellt, sind beachtlich. Vielfältige Förderprogramme unterstützen Flüchtlingseinrichtungen und öffentliche Stellen bei ihrer Arbeit. In fast allen Politikbereichen können EU-Projekte für und mit Flüchtlingen umgesetzt werden. mehr
Asyl, Migration, Integration und Antirassismus
Für die Bereiche Asyl, Migration, Integration und Antirassismus finden sich in den europäischen Förderprogrammen zahlreiche Anknüpfungspunkte. Die Förderung ist dabei auf verschiedene Instrumente mit unterschiedlichen Zielrichtungen und verschiedenen Zielgruppen verteilt.
Informationen zu den einzelnen Programmen:
ALLGEMEINES ZIEL
Im Rahmen des übergeordneten Ziels, die Union den Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen, bestehen die allgemeinen Ziele des Programms darin:
- den Informationsstand der Bürgerinnen und Bürger über die Union, ihre Geschichte und ihre Vielfalt zu verbessern;
- die Unionsbürgerschaft zu fördern und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürgerbeteiligung auf Unionsebene zu verbessern.
SPEZIFISCHE ZIELE
Das Programm umfasst die folgenden Einzelziele:
- eine Stärkung der Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein, die gemeinsame Geschichte und die gemeinsamen Werte sowie für das Ziel der Europäischen Union, den Frieden, die Werte der Union und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern, indem Debatten, Reflexion und die Bildung von Netzen angeregt werden;
- eine Stärkung der demokratischen Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene, indem den Bürgerinnen und Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der Union nähergebracht wird und Möglichkeiten für gesellschaftliches und interkulturelles Engagement sowie für Freiwilligentätigkeit auf Unionsebene gefördert werden.
MASSNAHMEN
Das Programm ist in zwei Bereiche unterteilt:
- europäisches Geschichtsbewusstsein;
- demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung.
1) Europäisches Geschichtsbewusstsein
Dieser Bereich unterstützt europaweite Aktivitäten, die die Reflexion über die kulturelle Vielfalt Europas und über gemeinsame Werte im weitesten Sinne fördern. Es können Initiativen gefördert werden, die sich mit den Ursachen für die totalitären Regime in der neueren Geschichte Europas und dem Gedenken an die Opfer beschäftigen. In diesen Bereich werden auch Aktivitäten zu anderen Schlüsselmomenten der jüngeren europäischen Geschichte fallen. Insbesondere werden Maßnahmen bevorzugt, die zu Toleranz, gegenseitigem Verständnis, interkulturellem Dialog und Versöhnung aufrufen, um die Vergangenheit zu überwinden und die Zukunft zu gestalten, und die sich insbesondere an die jüngere Generation wenden.
a) Projektförderung: europäisches Geschichtsbewusstsein
Die Europäische Union beruht auf Werten wie Freiheit, Demokratie, Toleranz, Solidarität und Wahrung der Menschenrechte. Die Erinnerung an die Vergangenheit kann helfen, sich der Bedeutung dieser Werte bewusst zu werden. Deswegen unterstützt die EU zivilgesellschaftliche Organisationen, Einrichtungen und Kommunen, die mit ihren Vorhaben ein Nachdenken über europäische Werte anregen und die Auseinandersetzung mit den Ursachen totalitärer Regime und anderen wichtigen Momenten in der neueren Geschichte Europas, die die Entstehung der EU bedingt oder entscheidend geprägt haben, fördern.
b) Strukturförderung: europäisches Geschichtsbewusstsein
Neben der projektbezogenen Förderung bietet die EU außerdem die Möglichkeit, strukturell zu unterstützen. Folgende Organisationen können einen mehrjährigen Zuschuss zu ihren laufenden Kosten beantragen, um ihre Aktivitäten auf europäischer Ebene sicherstellen zu können:
- Organisationen, die Maßnahmen durchführen, die sich mit den Ursachen totalitärer Regime in der neueren Geschichte Europas und dem Gedenken an ihre Opfer befassen;
- Organisationen, die Maßnahmen im Zusammenhang mit anderen entscheidenden Momenten und Bezugspunkten in der jüngeren europäischen Geschichte durchführe;
- Organisationen, die sich für die gemeinsamen Werte er EU einsetzen und die Bürgerinnen und Bürger für die Bedeutung der Aufrechterhaltung und Förderung demokratischer Werte in Europa sensibilisieren;
- Europäische Forschungseinrichtungen, die sich im Wesentlichen mit den Zielen und Schwerpunkten des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ befassen.
2) Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung
In diesen Bereich fallen Aktivitäten, die die Bürgerbeteiligung im weitesten Sinne abdecken – mit besonderem Augenmerk auf Strukturierungsmethoden, damit eine dauerhafte Wirkung der unterstützten Aktivitäten gewährleistet ist.
Den Vorzug erhalten Initiativen und Projekte mit einem Bezug zur politischen Agenda der Union. Dieser Bereich deckt darüber hinaus Projekte und Initiativen ab, die gegenseitiges Verständnis, interkulturellen Dialog, Solidarität, gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf Unionsebene ermöglichen.
Die beiden Bereiche werden durch bereichsübergreifende Aktionen zur Analyse, Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse (genannt: Valorisierungsaktionen) ergänzt.
Zur Erreichung der Ziele werden mit dem Programm u.a. die folgenden Aktionsarten finanziert, die auf transnationaler Ebene oder mit einer europäischen Dimension durchgeführt werden:
a) Bürgerbegegnungen im Rahmen von kommunalen Partnerschaften
Städtepartnerschaften und -freundschaften bieten eine gute Basis für transnationale Begegnungen und den direkten Austausch von Erfahrungen zu vielfältigen Themen von europäischem Interesse. Ziel der Projektförderung ist es, viele Bürgerinnen und Bürger aller Altersstufen und mit unterschiedlichen sozialen und/oder beruflichen Zusammenhängen aus den Partnerstädten zusammenzubringen, um sie zur Auseinandersetzung mit der EU und den aktuellen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen in Europa anzuregen.
b) Vernetzung von Partnerstädten
Mit dieser Maßnahme unterstützt die Europäische Kommission Veranstaltungen wie Konferenzen und Workshops, die zur Bildung von thematischen Netzwerken zwischen den Partnerstädten beitragen. Ziel ist es, eine langfristige Zusammenarbeit zwischen den Kommunen aufzubauen.
c) Projekte der Zivilgesellschaft
Gefördert werden transnationale Kooperationsprojekte von Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft, die zur Reflexion über die Europäische Union, ihre Grundwerte und ihre Zukunft anregen oder zur Debatte über aktuelle europäische Herausforderungen beitragen.
d) Strukturförderung: demokratisches Engagement und Partizipation
Folgende Organisationen können einen mehrjährigen Zuschuss zu ihren laufenden Kosten beantragen, um ihre Aktivitäten auf europäischer Ebene sicherstellen zu können:
- Dachverbände, Netzwerke und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die zugunsten einer stärkeren Beteiligung der Bürger/innen auf EU-Ebene tätig sind;
- europäische Forschungseinrichtungen;
- Plattformen europaweiter Organisationen.
ANTRAGSBERECHTIGTE
Das Programm steht allen Akteuren offen, die die europäische Bürgerschaft und Integration fördern, insbesondere lokalen und regionalen Behörden und Organisationen; Städtepartnerschaftsausschüssen; Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen; Organisationen der Zivilgesellschaft einschließlich Verbänden von Überlebenden; sowie Kultur-, Jugend-, Bildungs- und Forschungsorganisationen.
Das Programm steht folgenden Ländern offen:
- den Mitgliedstaaten;
- den Beitrittsländern, den Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern;
- den EFTA-Ländern.
BUDGET
Das Gesamtbudget des Programms beträgt 185 468 000 EUR.
WEITERE INFORMATIONEN
Webseite der EU-Kommission: eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.php.
Webseite der Umsetzungsagentur EACEA: eacea.ec.europa.eu/index_en.php.
Kontaktstelle in Deutschland: www.kontaktstelle-efbb.de.
Fristen für Anträge: eacea.ec.europa.eu/citizenship/calendar_en.htm.
Programmtext: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0390&from=DE.
ALLGEMEINES ZIEL
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) will einen Beitrag zur effizienten Steuerung der Migrationsströme und zur Durchführung, Konsolidierung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Asylpolitik, der Politik subsidiären und vorübergehenden Schutzes und der gemeinsamen Einwanderungspolitik leisten.
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds hat eine nationale und eine europaweite Komponente. Ein Großteil der Mittel (90%) werden in den einzelnen Mitgliedsstaaten national verwaltet und eingesetzt. 10% der Mittel werden darüber hinaus für europaweite Maßnahmen aufgewendet. Für Soforthilfemaßnahmen ist ein weiterer Teilbereich vorgesehen.
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds hat national und europaweit jeweils drei verschiedene Programmteile:
- Europäischer Flüchtlingsfonds (EFF);
- Europäischer Integrationsfonds (EIF);
- Europäischer Rückkehrerfonds (ERF).
SPEZIFISCHE ZIELE
Die spezifischen Ziele des AMIF sind:
- die Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich seiner externen Dimension;
- die Erleichterung der legalen Zuwanderung in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf wie beispielsweise dem Arbeitsmarktbedarf, wobei die Einwanderungssysteme der Mitgliedstaaten erhalten bleiben, sowie die Förderung der tatsächlichen Integration Drittstaatsangehöriger;
- die Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien in den Mitgliedstaaten als Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung, mit besonderem Schwerpunkt auf einer dauerhaften Rückkehr und wirksamen Rückübernahme in den Herkunfts- und den Transitländern;
- die Stärkung der Solidarität und der Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten, insbesondere gegenüber den von den Migrations- und Asylbewegungen am meisten betroffenen Mitgliedstaaten, u.a. durch praktische Zusammenarbeit.
MASSNAHMEN
1) Gemeinsames Europäisches Asylsystem
Die folgenden Maßnahmen werden hinsichtlich der spezifischen Ziele gefördert:
a) Aufnahme und Asylsysteme
- Materielle Hilfe, einschließlich Hilfe an der Grenze, Bildung, Ausbildung, Unterstützungsleistungen, gesundheitliche und psychologische Betreuung.
- Unterstützungsleistungen wie Übersetzung und Dolmetschen, Bildung, Ausbildung, einschließlich Sprachausbildung.
- Einrichtung und Verbesserung von Verwaltungsstrukturen, Systemen und Schulungen für die Mitarbeiter und die zuständigen Verwaltungs- und Justizbehörden.
- Sozialer Beistand, Bereitstellung von Informationen oder Unterstützung bei den administrativen und/oder gerichtlichen Formalitäten, Bereitstellung von Informationen oder Beratung zum möglichen Ausgang des Asylverfahrens.
- Rechtsbeistand und -vertretung.
- Ermittlung schutzbedürftiger Gruppen und spezielle Unterstützung schutzbedürftiger Personen.
- Schaffung, Weiterentwicklung und Verbesserung alternativer Maßnahmen zur Ingewahrsamnahme.
b) Unterbringungsinfrastruktur
- Verbesserung und Erhaltung der bestehenden Unterbringungsinfrastrukturen und –dienste.
- Ausbau und Verbesserung der Verwaltungsstrukturen und -systeme.
- Information der ortsansässigen Bevölkerung.
- Schulung des Personals der Behörden, einschließlich der lokalen Behörden, die mit den Personen bei deren Aufnahme in Kontakt kommen.
- Aufbau, Betrieb und Ausbau neuer Unterbringungsinfrastrukturen und -dienste sowie Verwaltungsstrukturen und -systeme, insbesondere um erforderlichenfalls dem strukturellen Bedarf der Mitgliedstaaten gerecht zu werden.
- Kapazität der Mitgliedstaaten zu Gestaltung, Monitoring und Evaluierung ihrer Asylpolitik und -verfahren.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten für Frühwarnung, Vorsorge und Krisenbewältigung.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Sammlung, Auswertung und Verbreitung von Informationen über die Herkunftsländer.
- Maßnahmen, die unmittelbar zur Evaluierung der Asylpolitik – wie nationale Folgenabschätzungen, Umfragen bei Zielgruppen und anderen einschlägigen Interessenträgern – und zur Erarbeitung von Indikatoren und Benchmarking beitragen.
c) Neuansiedlung, Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder genießen, und sonstige Ad-hoc-Aufnahme aus humanitären Gründen
- Einführung und Ausbau nationaler Neuansiedlungsprogramme und -strategien und anderer humanitärer Aufnahmeprogramme, einschließlich der Bedarfsanalyse, der Verbesserung der Indikatoren und der Evaluierung.
- Einrichtung geeigneter Infrastrukturen und Dienste, mit denen die reibungslose und erfolgreiche Durchführung von Neuansiedlungsmaßnahmen und Maßnahmen in Bezug auf andere humanitäre Aufnahmeprogramme, einschließlich sprachlicher Unterstützung, gewährleistet werden soll.
- Einführung von Strukturen, Systemen und Schulungen von Mitarbeitern, um in Drittländern und/oder anderen Mitgliedstaaten Befragungen durchzuführen, sowie die Vornahme von Gesundheitschecks und Sicherheitsüberprüfungen.
- Beurteilung von potenziellen Neuansiedlungsfällen und/oder Fällen einer anderen Aufnahme aus humanitären Gründen durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.
- Gesundheitscheck und medizinische Behandlung vor der Ausreise, Bereitstellung von materieller Hilfe vor der Ausreise, Bereitstellung von Informationen und Integrationsmaßnahmen und Reisevorkehrungen vor der Ausreise, einschließlich der Bereitstellung einer medizinischen Begleitung.
- Information und Unterstützung bei der Ankunft oder kurz danach, einschließlich der Bereitstellung eines Dolmetschers.
- Maßnahmen zum Zwecke der Familienzusammenführung für Personen, die in einem Mitgliedstaat neu angesiedelt werden.
- Ausbau von migrations- und asylrelevanten Infrastrukturen und Diensten in den Ländern, in denen regionale Schutzprogramme durchgeführt werden sollen.
- Schaffung von Bedingungen, die der langfristigen Integration, Autonomie und Selbstversorgung neu angesiedelter Flüchtlinge zuträglich sind.
2) Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration
a) Maßnahmen zur Einwanderung und Ausreisevorbereitung
- Informationspakete und Sensibilisierungskampagnen sowie Kampagnen zur Förderung des interkulturellen Dialogs, auch mittels benutzerfreundlicher Kommunikations- und Informationstechnologie und Webseiten.
- Bewertung von Fähigkeiten und Qualifikationen sowie Verbesserung der Transparenz und Vereinbarkeit von Fähigkeiten und Qualifikationen in einem Drittland mit denen eines Mitgliedstaats.
- Ausbildung zur Erhöhung der Vermittelbarkeit in einem Mitgliedstaat.
- Umfassende Kurse in Staatsbürgerkunde und Sprachunterricht.
- Unterstützung bei Anträgen auf Familienzusammenführung.
b) Integrationsmaßnahmen
- Entwicklung und Weiterentwicklung derartiger Integrationsstrategien gegebenenfalls mit Beteiligung der lokalen oder regionalen Akteure.
- Beratung und Unterstützung in Bereichen wie Unterbringung; Mittel zum Lebensunterhalt; administrative und rechtliche Orientierungshilfen; medizinische, psychologische und soziale Betreuung; Kinderbetreuung und Familienzusammenführung.
- Maßnahmen zur Heranführung von Drittstaatsangehörigen an die Aufnahmegesellschaft und zur Erleichterung der Anpassung an diese, zur Aufklärung von Drittstaatsangehörigen über ihre Rechte und Pflichten, zu deren Einbindung in das bürgerliche und kulturelle Leben und zur Vermittlung der in der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankerten Werte.
- Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen, auch Sprachschulung und vorbereitende Maßnahmen zur Erleichterung des Eintritts in den Arbeitsmarkt.
- Maßnahmen zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und der Fähigkeit von Drittstaatsangehörigen, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.
- Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Kontakte und des konstruktiven Dialogs zwischen Drittstaatsangehörigen und der Aufnahmegesellschaft sowie zur Förderung der Akzeptanz in der Aufnahmegesellschaft auch über die Medien.
- Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen im Umgang mit öffentlichen und privaten Dienstleistern, einschließlich Anpassung dieser Dienstleister an den Umgang mit Drittstaatsangehörigen.
- Kapazitätsaufbau bei den Empfängern u.a. durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen sowie Vernetzung.
c) Praktische Zusammenarbeit und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau
- Ausarbeitung von Strategien zur Förderung der legalen Migration, wobei flexible Zulassungsverfahren leichter eingerichtet und angewandt werden sollen.
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Drittländern und den Personalagenturen, den Arbeitsverwaltungen und den Einwanderungsbehörden der Mitgliedstaaten.
- Stärkung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten, ihre Einwanderungsstrategien, -politik und -maßnahmen über verschiedene Ebenen und Bereiche der Verwaltung hinweg zu entwickeln.
- Schulung der Empfänger und des Personals, das öffentliche und private Dienstleistungen erbringt, einschließlich von Bildungseinrichtungen.
- Aufbau nachhaltiger Organisationsstrukturen für das Integrations- und Diversitätsmanagement.
- Beitrag zu einem dynamischen Interaktionsprozess für Integrationsstrategien auf lokaler und regionaler Ebene.
- Maßnahmen zur Förderung und Intensivierung der praktischen Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Behörden der Mitgliedstaaten.
3) Rückkehr
a) Maßnahmen zur Begleitung von Rückkehrverfahren
- Einführung, Weiterentwicklung und Verbesserung alternativer Maßnahmen zur Ingewahrsamnahme.
- Sozialer Beistand, Bereitstellung von Informationen oder Unterstützung bei den administrativen und/oder gerichtlichen Formalitäten sowie Bereitstellung von Informationen oder Beratung.
- Rechtsbeistand und sprachliche Unterstützung.
- Spezielle Unterstützung von schutzbedürftigen Personen.
- Einrichtung und Verbesserung unabhängiger und wirksamer Systeme für das Monitoring von Rückführungen.
- Schaffung, Erhaltung und Verbesserung der Infrastrukturen für die Unterbringung, Aufnahme und Ingewahrsamnahme.
- Errichtung von Verwaltungsstrukturen und -systemen einschließlich IT-Instrumenten.
- Schulung des Personals zur Gewährleistung reibungsloser und wirksamer Rückkehrverfahren einschließlich deren Handhabung und Durchführung.
b) Rückkehrmaßnahmen
- Zur Vorbereitung von Rückführungsaktionen erforderlichen Maßnahmen wie Identifizierung der Drittstaatsangehörigen.
- Zusammenarbeit mit den Konsularstellen und Einwanderungsbehörden von Drittstaaten.
- Hilfen bei freiwilliger Rückkehr, einschließlich Gesundheitschecks und medizinischer Hilfe, Reisevorbereitungen, Hilfszahlungen und Beratung und Hilfe vor und nach der Rückkehr.
- Abschiebungen, einschließlich diesbezüglicher Maßnahmen, im Einklang mit den im Unionsrecht festgelegten Standards, ausgenommen technische Zwangsmittel (Ausrüstung).
- Maßnahmen zur Einleitung der Reintegration im Hinblick auf die persönliche Weiterentwicklung des Rückkehrers, wie finanzielle Anreize, Ausbildung und Hilfe bei der Arbeitssuche oder der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
- Einrichtungen und Leistungen in Drittländern, mit denen eine angemessene vorübergehende Unterbringung und Aufnahme bei der Ankunft gewährleistet werden sollen.
- Spezielle Unterstützung von schutzbedürftigen Personen.
c) Praktische Zusammenarbeit und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau
- Maßnahmen zur Förderung, Entwicklung und Intensivierung der operativen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den für Rückkehrmaßnahmen zuständigen Dienststellen und anderen Behörden der Mitgliedstaaten.
- Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Drittländern und den für Rückführungsmaßnahmen zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten der Drittländer.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Fähigkeit, eine wirksame und nachhaltige Rückkehrpolitik zu betreiben.
- Verbesserung der Fähigkeit zur Erhebung, Analyse und Verbreitung von detaillierten und systematischen Daten.
- Maßnahmen, die unmittelbar zur Evaluierung der Rückkehrpolitik beitragen, wie nationale Folgenabschätzungen, Umfragen bei Zielgruppen, Erarbeitung von Indikatoren und Benchmarking.
- Informationsmaßnahmen und -kampagnen in Drittländern zur Stärkung des Bewusstseins für geeignete legale Migrationskanäle und für die Risiken der illegalen Einwanderung.
4) Nationales Programm Deutschland: BAMF
- Im Rahmen der nationalen Programme verfolgen die Mitgliedstaaten die nachstehenden Ziele:
- Konsolidierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems durch Gewährleistung einer wirksamen und einheitlichen Anwendung des Besitzstands der Union im Asylbereich;
- Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Integrationsstrategien, in die sämtliche Aspekte des dynamischen Interaktionsprozesses einbezogen werden und die gegebenenfalls auf nationaler/lokaler/regionaler Ebene umgesetzt werden müssen;
- Entwicklung eines Rückkehrprogramms, das eine Komponente in Bezug auf freiwillige Rückkehr mit entsprechenden Hilfen und gegebenenfalls eine Reintegration einbezieht.
5) EU-weite Maßnahmen: Unionsmaßnahmen
Auf Initiative der EU-Kommission kann der Fonds verwendet werden, um länderübergreifende Maßnahmen oder Maßnahmen zu finanzieren, die für die Union von besonderem Interesse sind.
Förderfähig sind Unionsmaßnahmen, die insbesondere auf Folgendes abzielen:
- Förderung der Zusammenarbeit in der Union bei der Umsetzung des Unionsrechts und beim Austausch bewährter Vorgehensweisen im Asylbereich, insbesondere im Bereich der Neuansiedlung und der Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben und/oder genießen von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat;
- Einrichtung von länderübergreifenden Kooperationsnetzen und von Pilotprojekten, einschließlich innovativer Projekte, auf der Grundlage von länderübergreifenden Partnerschaften zwischen Einrichtungen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten, die zur Stimulierung der Innovation sowie zur Erleichterung des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen gebildet werden;
- Untersuchungen und Forschungsarbeiten zu möglichen neuen Formen der Zusammenarbeit in der Union im Bereich Asyl, Einwanderung, Integration, Rückkehr und einschlägigem Unionsrecht sowie die Verbreitung und der Austausch von Informationen über bewährte Verfahren und sämtliche übrigen Aspekte der Asyl-, Einwanderungs-, Integrations- und Rückkehrpolitik einschließlich der Vermittlung der politischen Prioritäten der Europäischen Union;
- Entwicklung und Anwendung von gemeinsamen Statistikinstrumenten, -methoden und -indikatoren zur Messung politischer Entwicklungen im Bereich Asyl, legale Migration, Integration und Rückkehr durch die Mitgliedstaaten;
- Vorbereitungs-, Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur administrativen und technischen Hilfe, die für die Durchführung der Asyl- und Zuwanderungspolitik erforderlich sind;
- Zusammenarbeit mit Drittländern auf der Grundlage des Gesamtansatzes der Union für Migration und Mobilität, insbesondere im Rahmen der Durchführung von Rückübernahmeabkommen, Mobilitätspartnerschaften und regionalen Schutzprogrammen.
- Informationsmaßnahmen und -kampagnen in Drittländern zur Stärkung des Bewusstseins für geeignete legale Migrationskanäle und für die Risiken der illegalen Einwanderung.
6) Soforthilfe
Aus dem Fonds wird auch finanzielle Unterstützung für Soforthilfe in Drittländern gewährt. Folgende Maßnahmen sind förderbar:
- Einrichtung und Ausbau von Zentren für den Transit und die Erfassung von Flüchtlingen in der Union insbesondere zur Unterstützung von Neuansiedlungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem UNHCR;
- neue, in Zusammenarbeit mit dem UNHCR eingeführte und auf die wichtigsten Transitländer ausgerichtete Konzepte für den Zugang zu Asylverfahren wie Schutzprogramme für bestimmte Gruppen oder bestimmte Verfahren zur Prüfung von Asylanträgen;
- gemeinsame integrationspolitische Initiativen von Mitgliedstaaten, wie gemeinsame Richtwerte, gegenseitige Kontrolle oder Tests mit europäischen Modulen, beispielsweise zum Spracherwerb oder zur Organisation von Einführungsprogrammen, mit dem Ziel einer besseren Abstimmung der Politik zwischen Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Behörden;
- gemeinsame Initiativen mit dem Ziel der Festlegung und Anwendung neuer Konzepte für erste Maßnahmen, Schutznormen und Hilfe für unbegleitete Minderjährige;
- gemeinsame Rückführungsaktionen, einschließlich gemeinsamer Maßnahmen zur Durchführung von Rückübernahmeabkommen der Union;
- gemeinsame Projekte zur Reintegration in den Herkunftsländern zwecks Gewährleistung einer dauerhaften Rückkehr sowie gemeinsame Maßnahmen, um die Kapazitäten von Drittländern zur Durchführung von Rückübernahmeabkommen der Union zu stärken;
- gemeinsame Initiativen zur Familienzusammenführung und zur Reintegration unbegleiteter Minderjähriger im Herkunftsland;
- gemeinsame Initiativen von Mitgliedstaaten im Bereich der legalen Zuwanderung, einschließlich der Einrichtung gemeinsamer Migrationszentren in Drittländern, sowie gemeinsame Projekte zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten mit dem Ziel, für die Nutzung ausschließlich legaler Migrationswege zu werben und über die Risiken der illegalen Migration zu informieren.
ANTRAGSBERECHTIGTE
- alle Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, die den in der Genfer Konvention definierten Status haben und die als Flüchtling in einem der Mitgliedstaaten aufenthaltsberechtigt sind;
- alle Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, die eine Form subsidiären Schutzes genießen;
- alle Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, die eine Form des Schutzes beantragt haben;
- alle Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, die vorübergehenden Schutz genießen;
- alle Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, die in einem Mitgliedstaat neu angesiedelt werden oder worden sind.
Antragsberechtigte Länder sind:
- Mitgliedstaaten der EU;
- Drittländer in hinreichend begründeten Fällen;
- von Drittländern und der Union oder von Mitgliedstaaten eingerichtete gemeinsame Stellen;
- internationale Organisationen, einschließlich regionaler Organisationen, Einrichtungen, Abteilungen und Missionen der Vereinten Nationen; internationale Finanzinstitutionen und Entwicklungsbanken sowie Institutionen der internationalen Gerichtsbarkeit;
- das IKRK und die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften;
- Nichtregierungsorganisationen, die in der EU und den an der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands beteiligten Ländern ansässig und registriert sind;
- Unionsagenturen für Soforthilfe.
BUDGET
Das Gesamtbudget des AMIF-Fonds beträgt 3 137 Mio. EUR
WEITERE INFORMATIONEN
Fristen national: www.bamf.de/DE/DasBAMF/EUFonds/AMIF/AusschreibungAntrag/ausschreibungantrag-node.html.
Fristen europaweit: ec.europa.eu/dgs/home-affairs/financing/fundings/calls-for-proposals/index_en.htm.
Programmtext AMIF: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/EU_AMIF/AMIF-VO_de.pdf?__blob=publicationFile.
GD Justiz und Inneres: ec.europa.eu/justice_home/index_de.htm.
ALLGEMEINES ZIEL
Allgemeines Ziel des REC-Programms ist es, einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines Raums zu leisten, in dem die Gleichstellung und die Rechte von Personen, wie sie in den EU-Verträgen und in den internationalen Menschenrechtsübereinkommen verankert sind, gefördert, geschützt und wirksam umgesetzt werden.
SPEZIFISCHE ZIELE
Das Programm hat die folgenden spezifischen Ziele:
- Förderung der effektiven Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, und Achtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung;
- Verhütung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und anderen Formen der Intoleranz;
- Förderung und Schutz der Rechte von Personen mit Behinderungen;
- Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und Voranbringen des Gender Mainstreaming;
- Vorbeugung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie der Gewalt gegen andere gefährdete Gruppen, insbesondere gegen Gruppen, die Gewalt seitens ihnen nahestehender Personen ausgesetzt sind, sowie Schutz der betroffenen Opfer;
- Förderung und Schutz der Rechte des Kindes;
- Beitrag zur Gewährleistung eines bestmöglichen Schutzes der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten;
- Förderung und Verbesserung der Wahrnehmung der sich aus der Unionsbürgerschaft ergebenden Rechte;
- Befähigung der Bürger in ihrer Eigenschaft als Verbraucher oder Unternehmer im Binnenmarkt, ihre aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte durchzusetzen, unter Berücksichtigung der im Rahmen des Verbraucherprogramms finanzierten Projekte.
MASSNAHMEN
Die spezifischen Ziele des Programms werden insbesondere mittels folgender Maßnahmen verfolgt:
- stärkere Sensibilisierung für das Unionsrecht und die Unionspolitiken sowie für die Rechte, Werte und Grundsätze, auf die sich die Union stützt; Verbesserung des einschlägigen Wissens;
- Förderung einer effektiven, umfassenden und konsistenten Umsetzung und Anwendung der Instrumente des Unionsrechts und Politiken in den Mitgliedstaaten sowie deren Überwachung und Bewertung;
- Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Verbesserung des wechselseitigen Wissens und Stärkung des gegenseitigen Vertrauens unter allen Beteiligten;
- Verbesserung des Wissens und des Verständnisses von potenziellen Hindernissen für die Wahrnehmung der garantierten Rechte und Grundsätze.
Aus dem Programm werden unter anderen folgende Arten von Maßnahmen finanziert:
- analytische Tätigkeiten wie das Sammeln von Daten und Statistiken; Entwicklung gemeinsamer Methoden und gegebenenfalls Indikatoren oder Referenzwerte; Studien, Forschungsarbeiten, Analysen, Erhebungen, Bewertungen; Ausarbeitung und Veröffentlichung von Leitfäden, Berichten und Schulungsmaterial; Workshops, Seminare, Expertentreffen und Konferenzen;
- Schulungstätigkeiten, u.a. Personalaustausch, Workshops, Seminare, Ausbilderschulungen und Entwicklung von Online-Schulungsinstrumenten oder sonstigen Schulungsmodulen;
- wechselseitiges Lernen; Zusammenarbeit sowie Sensibilisierung und Verbreitungsaktivitäten, wie etwa Ermittlung und Austausch bewährter Verfahren, innovativer Konzepte und Erfahrungen; Organisation von Peer-Reviews und wechselseitigem Lernen; Veranstaltung von Konferenzen, Seminaren und Medienkampagnen unter Einschluss von Online-Medien; Informationskampagnen;
- Unterstützung der Hauptakteure, die mit ihrer Tätigkeit zur Durchführung der Ziele des Programms beitragen, wie etwa Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen bei der Durchführung von Maßnahmen mit europäischem Mehrwert; Unterstützung der wichtigsten europäischen Akteure, der Netze auf europäischer Ebene und der harmonisierten Dienste von sozialem Wert; Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung und Anwendung des Unionsrechts und der Unionspolitiken; Unterstützung der Netzarbeit auf europäischer Ebene zwischen Facheinrichtungen und -organisationen sowie nationalen, regionalen oder kommunalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen, auch in Form von Zuschüssen für Maßnahmen und Betriebskosten.
ANTRAGSBERECHTIGTE
An dem Programm teilnehmen können alle Einrichtungen und Stellen mit rechtlichem Sitz in:
- den EU-Mitgliedstaaten;
- den Staaten der Europäische Freihandelszone EFTA;
- Kandidatenländern, potenziellen Kandidaten und Beitrittsländern;
- Einrichtungen und Stellen mit Erwerbszweck haben nur zusammen mit Organisationen ohne Erwerbszweck oder öffentlichen Einrichtungen Zugang zu dem Programm.
In die Maßnahmen des Programms können Einrichtungen und juristische Personen mit rechtlichem Sitz in Drittstaaten – insbesondere in Ländern, die unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallen – auf eigene Kosten einbezogen werden, wenn dies dem Zweck dieser Maßnahmen dienlich ist.
Die EU-Kommission kann unter den in den entsprechenden Jahresarbeitsprogrammen festgelegten Bedingungen mit internationalen Organisationen zusammenarbeiten.
BUDGET
Das Gesamtbudget des Programms beträgt 439 473 000 EUR.
WEITERE INFORMATIONEN
Fristen: ec.europa.eu/justice/newsroom/grants/index_en.htm.
EU-Kommission: ec.europa.eu/justice_home/fsj/intro/fsj_intro_de.htm.
Programmtext: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:354:0062:0072:DE:PDF.
ALLGEMEINES ZIEL
Aus dem Programm werden Maßnahmen mit europäischem Mehrwert finanziert, die zur Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums beitragen. Allgemeines Ziel des Programms ist es, einen Beitrag zur Weiterentwicklung des auf gegenseitige Anerkennung und gegenseitiges Vertrauen gegründeten europäischen Rechtsraums zu leisten, insbesondere durch die Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen.
SPEZIFISCHE ZIELE
Die spezifischen Ziele sind:
- die Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen;
- die Unterstützung und Förderung der juristischen Ausbildung, einschließlich der Schulung in fremdsprachlicher Rechtsterminologie, im Interesse der Entstehung einer gemeinsamen Rechts- und Justizkultur;
- die Förderung eines effektiven Zugangs zur Justiz für alle, einschließlich der Förderung und Unterstützung der Rechte der Opfer von Straftaten unter Einhaltung der Verteidigungsrechte;
- die Unterstützung von Initiativen auf dem Gebiet der Drogenpolitik.
MASSNAHMEN
Folgende Maßnahmen sollen durchgeführt werden:
- bessere Aufklärung der Öffentlichkeit und Erweiterung ihrer Kenntnisse über das Unionsrecht und die Unionspolitiken;
- Verbesserung der Kenntnis des Unionsrechts, einschließlich des materiellen und des Verfahrensrechts, der Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit und der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie der Rechtsvergleichung, um die effiziente justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen zu gewährleisten;
- Förderung einer effektiven, umfassenden und kohärenten Umsetzung und Anwendung der Rechtsinstrumente der Union in den Mitgliedstaaten sowie die Begleitung und Bewertung hiervon;
- Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit; Verbesserung der wechselseitigen Kenntnis und des wechselseitigen Verständnisses des Zivil- und des Strafrechts sowie der Rechts- und Justizsysteme der Mitgliedstaaten; Vertiefung des gegenseitigen Vertrauens;
- Verbesserung des Wissens und des Verständnisses von potenziellen Hindernissen für das reibungslose Funktionieren des europäischen Rechtsraums;
- Verbesserung der Effizienz der Justizsysteme und der gegenseitigen Zusammenarbeit mithilfe der Informations- und Kommunikationstechnologie, einschließlich der grenzüberschreitenden Interoperabilität von Systemen und Anwendungen.
Maßnahmearten sind insbesondere:
- analytische Arbeiten wie die Sammlung von Daten und Statistiken, die Entwicklung gemeinsamer Methoden und gegebenenfalls von Indikatoren oder Referenzwerten, Studien, Forschungsarbeiten, Analysen und Erhebungen; Bewertungen; die Ausarbeitung und die Veröffentlichung von Leitfäden, Berichten und Schulungsmaterial; Workshops, Seminare, Expertentreffen und Konferenzen;
- Schulungsmaßnahmen für Angehörige der Rechtsberufe und der Rechtspflege, wie Personalaustausch, Workshops, Seminare, Ausbilder-Schulungen – einschließlich Schulungen in fremdsprachlicher Rechtsterminologie – und Entwicklung von Online-Schulungsinstrumenten sowie sonstigen Schulungsmodulen;
- wechselseitiges Lernen, Zusammenarbeit sowie Sensibilisierung und Wissensverbreitung, wie etwa Ermittlung und Austausch bewährter Verfahren, innovativer Konzepte und Erfahrungen; Organisation von gegenseitiger Begutachtung und wechselseitigem Lernen; Veranstaltung von Konferenzen, Seminaren und Informationskampagnen einschließlich der institutionellen Kommunikation über die politischen Prioritäten der Union, soweit sich diese auf die Ziele des Programms beziehen; Zusammenstellung und Veröffentlichung von Material zur Verbreitung von Informationen über das Programm wie auch über die Ergebnisse des Programms; Entwicklung, Einsatz und Pflege von Systemen und Instrumenten unter Verwendung der Informations- und Kommunikationstechnologien einschließlich der Weiterentwicklung des europäischen E-Justizportals als Instrument zur Verbesserung des Zugangs der Bürger zur Justiz;
- Unterstützung der Hauptakteure, deren Tätigkeiten zur Durchführung der Ziele des Programms beitragen; u.a. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Unionsrechts und der Unionspolitiken; Unterstützung der wichtigsten europäischen Akteure und Netzwerke auf europäischer Ebene, u.a. auch im Bereich der justiziellen Aus- und Fortbildung; Unterstützung der Vernetzungsarbeit auf europäischer Ebene zwischen Facheinrichtungen sowie nationalen, regionalen oder lokalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen.
ZIELGRUPPEN
An dem Programm teilnehmen können alle Einrichtungen und Stellen mit Sitz in:
- den Mitgliedstaaten;
- den Staaten der Europäische Freihandelszone EFTA;
- Kandidatenländern, potenziellen Kandidatenländern und Beitrittsländern;
- Ländern, die unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallen.
Einrichtungen und Stellen mit Erwerbszweck haben nur zusammen mit Organisationen ohne Erwerbszweck oder öffentlichen Einrichtungen Zugang zu dem Programm.
BUDGET
Das Gesamtbudget des Programms beträgt 377 604 000 EUR.
WEITERE INFORMATIONEN
Fristen: ec.europa.eu/justice/newsroom/grants/index_en.htm.
DG Justiz: ec.europa.eu/justice/index_en.htm#newsroom-tab.
Programmtext: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:354:0073:0083:EN:PDF.
Pilotprojekte und Vorbereitende Maßnahmen sind keine eigentlichen EU-Programme, sondern werden für ein oder mehrere Jahre in das Budget der EU aufgenommen. Spezielle Maßnahmen werden erst als Pilotprojekte gefördert und spätestens nach drei Jahren als vorbereitende Maßnahmen, die dann in der Folge in einem eigenen EU-Programm enden können.
VORBEREITENDE MASSNAHMEN / PILOTPROJEKTE ZUR WIEDERANSIEDLUNG
Die vorbereitende Maßnahme auf Wiederansiedlung soll ein Netzwerk unter den betroffenen Gemeinden und der lokalen/regionalen Behörden der EU-Länder, dem UNHCR und Nichtregierungsorganisationen aufbauen, mit Hinblick auf die Erleichterung des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren für die Neuansiedlung und die Integration von Flüchtlingen.
Alle EU-Staaten, mit Ausnahme von Dänemark, können sich an den vorbereitenden Maßnahmen zur Neuansiedlung beteiligen. Die Aktion wird vollständig von der Kommission (zentrale Direktverwaltung) auf der Basis eines Jahresarbeitsprogramms und Ausschreibungen verwaltet.
VORBEREITENDE MASSNAHMEN: NOTFALLWIEDERANSIEDLUNG IN DER EU
Die vorbereitende Maßnahme auf Notfallwiederansiedlung soll die Umsiedlung in Krisensituationen von Personen, die internationalen Schutz gemäß UNHCR genießen, gewährleisten. Dazu zählen u.a. Betroffene bewaffneter Angriffe, Opfer einer Naturkatastrophe oder Betroffene anderer extremer Gewalt.
Das Programm richtet sich an Zielgruppen wie Familien, Lehrer, Sozialarbeiter, Polizei, medizinisches Personal, Justizbedienstete, Nichtregierungsorganisationen und die Behörden.
Es steht den Mitgliedstaaten der Union und den Ländern der Europäischen Freihandelszone EFTA, die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum EWR sind, und unter bestimmten Bedingungen auch den Beitrittsländern und den Balkanländern offen.
Vorschläge können von privaten oder öffentlichen Organisationen und Institutionen (lokale Behörden, Hochschulfakultäten, Forschungszentren) eingereicht werden, die im Bereich der Prävention und der Bekämpfung von Gewalt oder der Unterstützung von Opfern tätig sind.
PILOTPROJEKT: FOLTEROPFER
Das wichtigste Ziel des Pilotprojekts für die Opfer von Folter ist die Unterstützung von Rehabilitationszentren für Folteropfer, die multidisziplinäre Hilfe für Opfer von Folter anbieten – einschließlich der physischen und psychotherapeutischen Behandlung, der psychosozialen Beratung, des Rechtsdiensts und der sozio-ökonomischen Unterstützung.
Alle EU-Länder können an den Pilot-Projekten für Folteropfer teilnehmen. Das Pilotprojekt wird vollständig von der Kommission (zentrale Verwaltung) auf der Grundlage eines jährlichen Arbeitsprogramms und eines Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen verwaltet.
PILOTPROJEKT: UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE IN DER EU
Das Pilotprojekt „Analyse der Rezeption, Schutz- und Integrationsmaßnahmen für unbegleitete Minderjährige in der EU“ zielt darauf ab, den Aktionsplan 2010 der Kommission für unbegleitete Minderjährige umzusetzen. Das Hauptziel dieses Pilotprojekts ist es, gute Praktiken zur Prävention, zu Aufnahme sowie zu Schutz- und Integrationsmaßnahmen für unbegleitete Minderjährige in der EU zu identifizieren.
Das Projekt wird vollständig von der EU-Kommission (zentrale Verwaltung) auf der Grundlage eines jährlichen Arbeitsprogramms und Ausschreibungen verwaltet. Der Antragsteller und seine Partner müssen in jedem EU-Mitgliedstaat mit Ausnahme Dänemarks registriert sein.
WEITERE INFORMATIONEN
Fristen: ec.europa.eu/dgs/home-affairs/financing/fundings/calls-for-proposals/index_en.htm.
Vorbereitende Maßnahmen/Pilotprojekt zur Wiederansiedlung: ec.europa.eu/dgs/home-affairs/financing/fundings/migration-asylum-borders/other-programmes/pilot-project-resettlement/index_en.htm.
Vorbereitende Maßnahmen: Notfallwiederansiedlung in der EU: ec.europa.eu/dgs/home-affairs/financing/fundings/migration-asylum-borders/other-programmes/preparatory-action-on-emergency-resettlement/index_en.htm.
Pilotprojekt Folteropfer: ec.europa.eu/dgs/home-affairs/financing/fundings/migration-asylum-borders/other-programmes/pilot-project-victims-torture/index_en.htm.
Pilotprojekt unbegleitete Minderjährige: ec.europa.eu/dgs/home-affairs/financing/fundings/migration-asylum-borders/other-programmes/pilot-project-unaccompanied-minors/index_en.htm.
Ergänzend zu den ausschließlich europäisch umgesetzten Programmen möchte ich Ihnen einen Überblick über die nationalen (deutschen) Programme im Bereich Anti-Diskriminierung und Integration geben. Teilweise werden diese Programme auch durch europäische Mittel gegenfinanziert.
DEMOKRATIE LEBEN
Seit dem 1. Januar 2015 setzt das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ mit der Förderung von lokalen „Partnerschaften für Demokratie“, Landes-Demokratiezentren, Modellprojekten und der Förderung zur Strukturentwicklung bundeszentraler Träger die erfolgreiche Arbeit von TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN fort. Ziel ist es, Projekte sowohl mit kommunalen als auch mit regionalem und überregionalem Schwerpunkt zu fördern.
Weitere Informationen unter www.demokratie-leben.de.
AMADEU-ANTONIO-STIFTUNG
Ziel der Stiftung ist es, eine zivile Gesellschaft zu fördern, die anti-demokratischen Tendenzen entschieden entgegentritt. Dafür werden Gruppen unterstützt, die kontinuierlich gegen Rechtsextremismus vorgehen, sich für eine demokratische Zivilgesellschaft engagieren und für den Schutz von Minderheiten eintreten.
Die Maßnahmen umfassen:
- Initiativen und Projekte, die sich aktiv mit den Themen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus beschäftigen – vor allem in den neuen Bundesländern und dort, wo es Lücken staatlichen Handelns gibt;
- Arbeit mit Betroffenen rechtsextremer Gewalt und Stärkung von Minderheiten;
- lokale und überregionale Netzwerke;
- Förderung gelungener Beispiele demokratischer Jugendarbeit;
- Recherche, Dokumentation und Internet.
Weitere Informationen unter www.amadeu-antonio-stiftung.de.
F.C. FLICK STIFTUNG GEGEN FREMDENFEINDLICHKEIT, RASSISMUS UND INTOLERANZ
Die Stiftung unterstützt Projekte, die geeignet sind, die Völkerverständigung zu fördern und dem Rechtsextremismus, der Intoleranz, der Fremdenfeindlichkeit, dem Rassismus und der Gewalt von Jugendlichen in Deutschland entgegenzuwirken. Vor allem kleinere Initiativen werden unterstützt. Die Vorhaben müssen in Ostdeutschland durchgeführt werden und sollten folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Projekte sollten langfristig angelegt sein.
- Vorwiegend werden Projekte unterstützt, die im kommunalen und ländlichen Bereich verankert sind.
- Die Projekte sollten der Zielgruppe der Fünf- bis Zwanzigjährigen und deren Umfeld gewidmet sein.
- Innovative Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich haben Vorrang, ebenso wie Jugendaustauschprojekte, vorwiegend mit den Ländern des östlichen Europas.
Weitere Informationen unter www.stiftung-toleranz.de.
STIFTUNG DEMOKRATISCHE JUGEND
Ziel ist es, Jugendliche in den neuen Bundesländern zu fördern, ihnen neue Perspektiven aufzuzeigen und sie zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen. Jugendliche sollen selbst Ideen für die Verbesserung der Attraktivität ihrer Region oder ihres Wohnortes entwickeln und sie gemeinsam mit Unterstützern in ihrem Gemeinwesen umsetzen.
Die Stiftung zielt auf konkrete Projekte zur Verbesserung der Attraktivität einer Region oder eines Ortes ab, die auch anderen Menschen zugutekommen. Die Projektdauer sollte mindestens drei Monate umfassen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Jugendinitiativen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die aus mindestens fünf Jugendlichen bestehen.
Weitere Informationen unter www.jugendstiftung-perspektiven.org.
STIFTUNG ERINNERUNG, VERANTWORTUNG UND ZUKUNFT
Ziel ist die Förderung von Projekten, die der Völkerverständigung, den Interessen von Überlebenden des nationalsozialistischen Regimes, dem Jugendaustausch, der sozialen Gerechtigkeit, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet dienen.
Maßnahmen sind entsprechend der oben genannten Ziele vor allem internationale Bildungsprojekte, humanitäre Initiativen und Stipendienprogramme.
Der Fonds ist international tätig. Schwerpunkte seiner Fördertätigkeit sind Deutschland, die von der deutschen Besatzung und Verfolgung im Zweiten Weltkrieg betroffenen Länder Mittel- und Osteuropas sowie Israel und die USA.
Weitere Informationen unter www.stiftung-evz.de.
WETTBEWERB DEMOKRATISCH HANDELN: FÖRDERPROGRAMM FÜR JUGEND UND SCHULE
Der „Wettbewerb Demokratisch Handeln“ will demokratische Haltung und demokratische Kultur im gelebten Alltag von Schule und Jugendarbeit stärken. In der Begegnung mit anderen sollen Fragen und Probleme sichtbar und ein Korridor zur politischen Verantwortung geöffnet werden. Es geht um die Anerkennung herausragender Leistungen für die Demokratie und das Gemeinwesen und um die Förderung von „demokratischer Handlungskompetenz“ und „kritischer Loyalität“ bei Schülerinnen und Schülern, aber auch bei Lehrerinnen und Lehrern.
Förderfähige Themen und Projekte stammen aus dem Alltag von Schule und Sozialarbeit, insbesondere solche, die eine eigenverantwortliche Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler ermöglichen.
Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler alleine, in Gruppen oder zusammen mit Lehrenden aller Schularten und Schulstufen, auch mit Eltern und mit Jugendarbeitern.
Weitere Informationen unter www.demokratisch-handeln.de.
STIFTUNG BÜRGER FÜR BÜRGER
Ziel ist es, die Teilhabe und Integration von Migrantinnen und Migranten durch bürgerschaftliches Engagement zu fördern.
Mit dem bundesweiten Praxis- und Ideenwettbewerb soll auf eine positive Veränderung der Situation hingewirkt werden. Vorbildhafte Praxis und realisierbare innovative Ideen sollen mit dem Wettbewerb identifiziert, anerkannt bzw. ausgezeichnet und zur Nachahmung oder erstmaligen Realisierung angeregt werden.
Weitere Informationen unter www.buerger-fuer-buerger.de.
DEUTSCHE KINDER- UND JUGENDSTIFTUNG
Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung setzt sich dafür ein, dass junge Menschen in unserem Land gut aufwachsen können. Dafür stößt sie Veränderungsprozesse an: in Kindergärten und Schulen, beim Übergang in den Beruf, in der Familien- oder lokalen Jugendpolitik.
Weitere Informationen unter www.dkjs.de.
FREUDENBERG-STIFTUNG
Die Freudenberg-Stiftung widmet sich seit 1984 folgenden vier Themenbereichen:
- der Integration von Migrantinnen und Migranten sowie kulturellen Minderheiten in eine Gesellschaft, die zur Einwanderungsgesellschaft geworden ist, sowie den feindseligen und diskriminierenden Reaktionen, auf die sie stoßen;
- der Förderung von Kindern und Jugendlichen, die vor allem aus Gründen sozialer Benachteiligung auf dem Weg durch die Schule und durch das System beruflicher Qualifikation in Schwierigkeiten geraten;
- der Förderung demokratischer Kultur, die Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft ist; hierbei liegen die Schwerpunkte positiv auf der Förderung von Projekten, die demokratisches Lernen und Verantwortungsübernahme in Schule und Gemeinde zum Ziel haben – negativ auf der Bekämpfung extremistischer, vor allem rechtsextremistischer Einflüsse auf die Alltagskultur, in der Jugendliche aufwachsen;
- der Reintegration von psychisch Kranken in das Arbeits- und Berufsleben sowie der Sensibilisierung für ihre spezifischen Probleme.
- Kennzeichnend für die Freudenberg-Stiftung ist, dass sie sich über einen sehr langen Zeitraum in ausgewählten Partnerstädten engagiert.
Weitere Informationen unter www.freudenbergstiftung.de.
ROBERT-BOSCH-STIFTUNG, SONDERPROGRAMM FÜR MIGRATION
Bereits seit 2005 fördert die Robert-Bosch-Stiftung die Öffnung von Bildungs- und Ausbildungssystemen für Einwanderer, und engagiert sich in Projekten für einen pragmatischen Umgang mit dem Islam in Deutschland.
Die Bosch-Stiftung nimmt aber auch das eigentliche Migrationsgeschehen in den Blick: Neben der Frage nach einer erhöhten Fachkräftezuwanderung beschäftigt man sich vor allem mit der Zuwanderung von Flüchtlingen aus aller Welt. Gemeinsam mit Migranten-Organisationen, Kommunen, Medien oder Bildungseinrichtungen trägt die Stiftung dazu bei, dass auch die „Newcomers“ ihr Potential gewinnbringend für sich und das Gemeinwesen einbringen können.
Weitere Informationen unter www.bosch-stiftung.de.
STIFTUNG MITARBEIT
Die Stiftung MITARBEIT vergibt seit vielen Jahren Starthilfezuschüsse an kleinere lokale Organisationen mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen sowie an neue Initiativen und Gruppen, die in den Bereichen Soziales, Politik, Bildung, Kultur, Umweltschutz, Gesundheit und Kommunales innovativ tätig sind.
Wesentlich ist, dass beispielhaft aufgezeigt wird, wie Zusammenschlüsse von Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mit gestalten können.
Weitere Informationen unter www.mitarbeit.de/integrationmigranten.html.
Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur
Die Bereiche Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur spielen eine besondere Bedeutung in der Europäischen Förderlandschaft. Sie wenden sich an alle Bürgerinnen und Bürger. Die Programme haben einen weiten Aktionsradius; Innovation und Mobilität spielen eine besondere Rolle.
Informationen zu den einzelnen Programmen:
ALLGEMEINES ZIEL
Das neue Erasmus+ ersetzt alle sieben bereits existierenden Programme im Bereich Bildung, Jugend und Sport. Es vereint in sich das Programm für lebenslanges Lernen (Erasmus, Leonardo da Vinci, Comenius und Grundtvig), Jugend in Aktion und fünf internationale Kooperationsprogramme (Erasmus Mundus, Tempus, Alfa, Edulink und das Programm für die Kooperation mit industrialisierten Ländern). Sport gehört ebenso dazu.
Erasmus+ wird in Deutschland von vier nationalen Agenturen umgesetzt:
- Jugend für Europa (JfE) kümmert sich um den Jugendbereich;
- die Nationale Agentur "Bildung für Europa" beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NABIBB) ist zuständig für die berufliche und allgemeine Bildung;
- die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) verwaltet den Bereich Erasmus/Hochschulbildung;
- die Nationale Agentur für EU-Programme im Pädagogischen Austauschdienst (PAD) ist verantwortlich für den Schulbereich/Comenius.
Ein erheblicher Teil der Ausschreibungen wird allerdings zentral über Brüssel verwaltet.
ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG: COMENIUS, GRUNDTVIG, LEONARDO DA VINCI, ERASMUS
1) Spezifische Ziele
Im Einklang mit dem allgemeinen Ziel des Programms und mit dem Ziel der Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung des Hochschulwesens in Partnerländern verfolgt das Programm die folgenden Einzelziele:
- Verbesserung des Niveaus der Schlüsselkompetenzen und -fertigkeiten insbesondere hinsichtlich ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt und ihres Beitrags zu einem stärkeren sozialen Zusammenhalt, vor allem durch verbesserte Möglichkeiten der Lernmobilität und durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Welt der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Arbeitswelt;
- Förderung von Qualitätsverbesserungen, Innovationsexzellenz und Internationalisierung auf Ebene der Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen, insbesondere durch verstärkte länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Berufsbildungsanbietern sowie anderen Beteiligten;
- Förderung der Entstehung eines europäischen Raums des lebenslangen Lernens zur Ergänzung politischer Reformen auf nationaler Ebene und zur Unterstützung der Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere durch eine verstärkte politische Zusammenarbeit, die bessere Nutzung der Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der Union, die Verbreitung bewährter Verfahren sowie die diesbezügliche Sensibilisierung der Öffentlichkeit;
- Verbesserung der internationalen Dimension der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere durch die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der Union und von Partnerländern in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung und Hochschulbildung; durch die Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschuleinrichtungen; und durch die Unterstützung des auswärtigen Handelns der Union, einschließlich der Entwicklungsziele, mittels Förderung der Mobilität und Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen in der Union und Partnerländern sowie gezieltem Aufbau von Kapazitäten in Partnerländern;
- Verbesserung des Sprachunterrichts und des Erlernens von Sprachen sowie Förderung der großen sprachlichen Vielfalt und des interkulturellen Bewusstseins in der Union;
- Förderung von Exzellenz in der Lehre und Forschung zur europäischen Integration mittels weltweiter Jean-Monnet-Aktivitäten.
2) Maßnahmen
Im Bereich allgemeine und berufliche Bildung werden die Ziele des Programms mit Hilfe der folgenden Maßnahmearten verfolgt:
- Lernmobilität von Einzelpersonen;
- Partnerschaften: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren;
- Unterstützung politischer Reformen.
a) Lernmobilität von Einzelpersonen
Im Rahmen der "Lernmobilität von Einzelpersonen" werden folgende Aktivitäten unterstützt:
- die Mobilität von Studierenden auf allen Ebenen der Hochschulbildung und von Berufsschülern, Auszubildenden und Schülern; bei dieser Mobilität kann es sich um einen Studien- bzw. Schulungsaufenthalt an einer Partnereinrichtung oder um einen berufspraktischen Aufenthalt oder das Sammeln von Erfahrung als Auszubildender, Assistent oder Praktikant im Ausland handeln;
- die in eines der Programmländer gerichtete Mobilität von Personal; bei dieser Mobilität kann es sich um einen Lehraufenthalt, Tätigkeiten im Rahmen einer Assistenz oder die Teilnahme an Aktivitäten zur beruflichen Entwicklung im Ausland handeln.
Diese Maßnahme unterstützt außerdem die internationale, in Partnerländer gerichtete oder von Partnerländern ausgehende Mobilität von Studierenden und Personal im Hochschulbereich, einschließlich der Mobilität, die auf der Grundlage qualitativ hochwertiger gemeinsamer Abschlüsse, Doppel- oder Mehrfachabschlüsse oder auf der Grundlage gemeinsamer Aufforderungen organisiert wird.
b) Partnerschaften: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
Im Rahmen der Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren wird Folgendes unterstützt:
- strategische Partnerschaften, die auf die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Initiativen sowie auf die Förderung von Peer Learning und Erfahrungsaustausch abzielen, zwischen Organisationen und/oder Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder in anderen einschlägigen Bereichen tätig sind;
- Partnerschaften zwischen der Arbeitswelt sowie Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen in Form von Wissensallianzen, insbesondere zwischen Hochschuleinrichtungen und der Arbeitswelt, oder Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten zwischen Bildungs- und Berufsbildungsanbietern sowie der Arbeitswelt – mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit zu fördern; zur Erstellung neuer branchenspezifischer oder branchenübergreifender Curricula beizutragen; innovative Methoden beruflicher Lehre, Aus- und Weiterbildung zu entwickeln; und die Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der Union in die Praxis umzusetzen.
- IT-Plattformen – insbesondere eTwinning – für alle Sektoren des Bildungs- und Ausbildungswesens, die Peer Learning, virtuelle Mobilität und den Austausch bewährter Verfahren ermöglichen sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Nachbarschaftsländern den Zugang ermöglichen.
Diese Maßnahme unterstützt außerdem die Entwicklung, den Aufbau von Kapazitäten, die regionale Integration, den Wissensaustausch sowie Modernisierungsprozesse; dies geschieht durch internationale Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen in der Union und in Partnerländern.
c) Unterstützung politischer Reformen
Die Unterstützung politischer Reformen umfasst auf Unionsebene angestoßene Aktivitäten in Bezug auf:
- die Umsetzung der politischen Agenda der Union in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung im Kontext der offenen Methode der Koordinierung sowie im Hinblick auf den Bologna- und den Kopenhagen-Prozess;
- die Anwendung der Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der Union in den Programmländern, insbesondere des einheitlichen Rahmenkonzepts der Union zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen (Europass), des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS), des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET), des Europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET), des Europäischen Registers für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (EQAR) und des Europäischen Verbands für Qualitätssicherung im Hochschulbereich (ENQA);
- die Unterstützung unionsweiter Netze sowie europäischer nichtstaatlicher Organisationen, die im Bereich allgemeine und berufliche Bildung tätig sind;
- den politischen Dialog mit relevanten europäischen Beteiligten im Bereich allgemeine und berufliche Bildung;
- NARIC, Eurydice und Euroguidance-Netze, nationale Europass-Zentralstellen.
Ferner fördert diese Maßnahme den politischen Dialog mit Partnerländern und internationalen Organisationen.
d) Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen
Die Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen stellt zwischengeschalteten Finanzeinrichtungen Bürgschaften zur teilweisen Besicherung von Darlehen zu möglichst günstigen Bedingungen an Studierende zur Verfügung, die an einem Hochschulstudiengang des zweiten Zyklus, etwa einem Masterstudiengang, teilnehmen und an einer anerkannten Hochschule in einem Programmland eingeschrieben sind, in dem sie weder ihren Wohnsitz haben noch den für den Zugang zum Masterstudium erforderlichen Abschluss erworben haben.
Die Bürgschaft mittels der Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen gilt für neu gewährte förderungsberechtigte Darlehen für Studierende bis zu einem Höchstbetrag von 12 000 EUR für die Teilnahme an einem einjährigen Studiengang und bis zu einem Höchstbetrag von 18 000 EUR für die Teilnahme an einem bis zu zweijährigen Studiengang, bzw. deren Entsprechung in der örtlichen Währung.
JEAN-MONNET-PROGRAMM
Die Jean-Monnet-Aktivitäten zielen auf Folgendes ab:
- Förderung der weltweiten Lehre und Forschung zur europäischen Integration mit Blick auf spezialisierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Lernende sowie Bürgerinnen und Bürger, insbesondere mittels Einrichtung von Jean-Monnet-Lehrstühlen und anderer akademischer Tätigkeiten sowie mittels Unterstützung von Aktivitäten zum Wissensaufbau an Hochschulen;
- Förderung der Aktivitäten von akademischen Einrichtungen bzw. Vereinigungen, die im Bereich der europäischen Integration aktiv sind und ein Jean-Monnet-Gütesiegel für Exzellenz unterstützen;
- Förderung der folgenden Einrichtungen, die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen: Europäisches Hochschulinstitut in Florenz; Europakolleg in Brügge und Natolin; Europäisches Institut für öffentliche Verwaltung in Maastricht; Europäische Rechtsakademie in Trier; Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung in Odense; Internationales Zentrum für europäische Bildung in Nizza;
- Förderung der strategischen Debatte und des Austauschs zwischen der akademischen Welt und politischen Entscheidungsträgern über politische Prioritäten der Union.
JUGEND
1) Spezifische Ziele
Im Einklang mit dem allgemeinen Ziel des Programms, insbesondere mit den Zielen des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa, werden mit dem Programm die folgenden Einzelziele verfolgt:
- Verbesserung des Niveaus der Schlüsselkompetenzen und -fertigkeiten von jungen Menschen, einschließlich junger Menschen mit geringeren Chancen;
- Förderung der Beteiligung am demokratischen Leben in Europa und am Arbeitsmarkt, des bürgerschaftlichen Engagements, des interkulturellen Dialogs sowie von sozialer Inklusion und Solidarität, insbesondere durch verstärkte Verbindungen zwischen dem Jugendbereich und dem Arbeitsmarkt sowie durch mehr Möglichkeiten der Lernmobilität für junge Menschen, für die in der Jugendarbeit oder in Jugendorganisationen Tätigen und für Jugendleiter;
- Förderung von Qualitätsverbesserungen in der Jugendarbeit, insbesondere durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den im Jugendbereich tätigen Organisationen und/oder anderen Beteiligten;
- Ergänzung der politischen Reformen im Jugendbereich auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie Unterstützung der Entwicklung einer wissens- und evidenzbasierten Jugendpolitik sowie der Anerkennung des nicht formalen und informellen Lernens, insbesondere durch eine verbesserte politische Zusammenarbeit, die bessere Nutzung der Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der Union sowie die Verbreitung bewährter Verfahren;
- Ausbau der internationalen Dimension der Aktivitäten im Jugendbereich, der Rolle von Jugendarbeiterinnen und -arbeitern sowie einschlägigen Organisationen als unterstützende Strukturen für junge Menschen ergänzend zum auswärtigen Handeln der Union, insbesondere durch die Förderung von Mobilität und Zusammenarbeit zwischen Beteiligten aus der Union und Partnerländern sowie internationalen Organisationen bzw. durch den gezielten Aufbau von Kapazitäten in Partnerländern.
2) Maßnahmen
Die Ziele des Programms werden mit Hilfe der folgenden Maßnahmearten verfolgt:
- Lernmobilität von Einzelpersonen;
- Partnerschaften: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren;
- Unterstützung politischer Reformen.
a) Lernmobilität von Einzelpersonen
Mit der Lernmobilität von Einzelpersonen wird Folgendes unterstützt:
- Mobilität von jungen Menschen zwischen den Programmländern im Bereich des nicht formalen und informellen Lernens; bei dieser Mobilität kann es sich um den Jugendaustausch und um Freiwilligentätigkeiten im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes und um innovative Maßnahmen handeln, in deren Rahmen die bisherigen Mobilitätsmaßnahmen nutzbar gemacht werden;
- Mobilität von in der Jugendarbeit oder in Jugendorganisationen tätigen Personen sowie von Jugendleiterinnen und Jugendleitern; bei einer solchen Mobilität kann es sich um Schulungsmaßnahmen sowie um Kontakt- und Beziehungspflege handeln;
Mit dieser Maßnahme wird auch die in Partnerländer, insbesondere Nachbarschaftsländer, gerichtete und von Partnerländern, insbesondere Nachbarschaftsländern, ausgehende Mobilität von jungen Menschen, von in der Jugendarbeit oder in Jugendorganisationen tätigen Personen sowie von Jugendleiterinnen und Jugendleitern unterstützt.
b) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
Im Rahmen der Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren wird Folgendes unterstützt:
- strategische Partnerschaften, die durch Peer Learning und Erfahrungsaustausch auf die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Initiativen abzielen; darunter Jugendinitiativen und Projekte zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, sozialer Innovation, Beteiligung am demokratischen Leben und Unternehmergeist;
- IT-Plattformen, die Peer-Learning, eine wissensbasierte Jugendarbeit, virtuelle Mobilität und den Austausch bewährter Verfahren ermöglichen.
Diese Maßnahme unterstützt außerdem die Entwicklung, den Kapazitätsaufbau und den Wissensaustausch durch Partnerschaften zwischen Einrichtungen in Programmländern und Partnerländern, insbesondere durch Peer-Learning.
c) Unterstützung politischer Reformen
Die Unterstützung politischer Reformen umfasst Aktivitäten in Bezug auf:
- Die Umsetzung der politischen Agenda der Union im Bereich Jugend unter Anwendung der offenen Methode der Koordinierung;
- die Anwendung der Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der Union in den Programmländern, insbesondere des Jugendpasses (Youthpass)
- die Unterstützung unionsweiter Netze und europäischer nichtstaatlicher Jugendorganisationen;
- den politischen Dialog mit den relevanten europäischen Beteiligten und den strukturierten Dialog mit jungen Menschen;
- das Europäische Jugendforum, Ressourcenzentren für die Entwicklung der Jugendarbeit und das Eurodesk-Netzwerk.
Ferner fördert diese Maßnahme den politischen Dialog mit Partnerländern und internationalen Organisationen.
SPORT
1) Spezifische Ziele
Im Einklang mit dem allgemeinen Ziel des Programms und dem Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport stellt das Programm hauptsächlich auf den Breitensport ab und verfolgt die folgenden Einzelziele:
- Bekämpfung der grenzüberschreitenden Bedrohungen für die Integrität des Sports, wie Doping, Spielabsprachen und Gewalt sowie alle Arten von Intoleranz und Diskriminierung;
- Förderung und Unterstützung von Good Governance im Sport und von dualen Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern;
- Unterstützung von Freiwilligentätigkeit im Sport, von sozialer Inklusion und Chancengleichheit sowie von dem Verständnis dafür, wie wichtig gesundheitsfördernde körperliche Betätigung ist, insbesondere durch Steigerung der Beteiligung an sowie des gleichberechtigten Zugangs zu sportlichen Aktivitäten für alle Menschen.
2) Maßnahmen
Zur Erreichung der Ziele der Zusammenarbeit werden die folgenden länderübergreifenden Aktivitäten, die hauptsächlich auf den Breitensport abheben, durchgeführt:
- Förderung von Kooperationspartnerschaften;
- Förderung gemeinnütziger europäischer Sportveranstaltungen, an denen sich mehrere Programmländer beteiligen;
- Förderung des Ausbaus der Evidenzbasis für politische Entscheidungen;
- Dialog mit relevanten europäischen Beteiligten.
Im Rahmen der Aktivitäten können zusätzliche Mittel von Dritten, wie beispielsweise Unternehmen aus der Privatwirtschaft, mobilisiert werden.
DRITTLANDSPROGRAMME BILDUNG
Zur Förderung der Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern bietet die Europäische Union eine Reihe verschiedener Förderprogramme an. Die Programme unterstützen die Internationalisierung der Hochschulen, fördern die Qualität der Lehre und tragen durch die Vernetzung der Hochschulen untereinander sowie mit der Gesellschaft und Wirtschaft zum gegenseitigen kulturellen Verständnis bei. Die meisten EU-Drittlandprogramme haben eine spezifische regionale Ausrichtung.
1) Die einzelnen Programme und ihre Ziele
a) Erasmus Mundus
Das Programm fördert gemeinsame Master- und Promotionsprogramme, Mobilitätspartnerschaften mit Drittländern und Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung. Für Studierende ist das Programm aufgrund seiner gut dotierten Stipendien besonders attraktiv.
Weitere Informationen unter eu.daad.de/drittland/erasmus-mundus/de.
b) Tempus
Das Programm unterstützt die Modernisierung des Hochschulwesens in 27 Partnerländern der EU-Nachbarregionen. Zu den Tempus-Zielregionen zählen die Länder in Osteuropa, der Westliche Balkan, Zentralasien, Nordafrika und der Nahe Osten.
Weitere Informationen unter eu.daad.de/drittland/tempus/de.
c) ATLANTIS
Das Programm fördert die transatlantische Zusammenarbeit und Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten der EU und den USA in den Bereichen Hochschul- und Berufsbildung.
Weitere Informationen unter eu.daad.de/drittland/industrielander/atlantis/de/11843-atlantis-eu-usa.
d) TEP/TDP
Das Programm fördert die transatlantische Zusammenarbeit und Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten der EU und Kanada in den Bereichen Hochschul- und Berufsbildung.
Weitere Informationen unter eu.daad.de/drittland/industrielander/tep/de/11845-tep-tdp-eu-kanada.
e) ICI ECP
Das Programm fördert Bildungs- und Berufsbildungskooperationen sowie Mobilität zwischen der EU und den Partnerländern Australien, Japan, Neuseeland und Südkorea.
Weitere Informationen unter eu.daad.de/drittland/industrielander/ici/de/11846-ici-ecp-eu-asien-ozeanien.
f) ALFA
Das Programm fördert die institutionelle Hochschulzusammenarbeit zwischen der EU und Lateinamerika.
Weitere Informationen unter eu.daad.de/drittland/alfa/de.
g) EDULINK
Das Programm fördert die regionale und interkontinentale Hochschulzusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) und Nicht-AKP-Staaten, u .a. den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Weitere Informationen unter eu.daad.de/drittland/afrika/edulink/de/11847-edulink.
h) ACP Science & Technology Programme
Das Programm ist ebenfalls auf die AKP-Staaten ausgerichtet und zielt darauf ab, wissenschaftliche und technologische Kapazitäten aufzubauen, um Forschung, Entwicklung und Innovation nachhaltig zu unterstützen.
Weitere Informationen unter eu.daad.de/drittland/afrika/acp/de/11849-acp-science-technology-programme.
i) Intra-ACP Academic Mobility Scheme
Das Programm fördert die Organisation und Durchführung von Mobilität innerhalb der Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks.
Weitere Informationen unter eu.daad.de/drittland/afrika/intra-acp/de/11850-intra-acp-academic-mobility-scheme.
j) Vulcanus in Japan
Das Programm bietet Stipendien für EU-Studierende der Natur- und Ingenieurswissenschaften, die ein Praktikum in einer japanischen Firma absolvieren möchten.
Weitere Informationen unter eu.daad.de/drittland/asien/vulcanus/de/11851-vulcanus-in-japan.
k) ASEM-DUO
Das Programm fördert den paarweisen Austausch von Studierenden. Für europäische Studierende ist Mobilität in die Länder Korea, Thailand und Singapur möglich.
Weitere Informationen unter eu.daad.de/drittland/asien/asem-duo/de/11853-asem-duo.
2) Antragsberechtigte aller Teilprogramme
Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Breitensport tätig sind, können im Rahmen dieses Programms Anträge auf Fördermittel stellen. Im Jugendbereich wird mit dem Programm auch die Teilnahme von Gruppen junger Menschen unterstützt, die in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind.
Bei der Durchführung des Programms einschließlich der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Gewährung von Stipendien sorgen die Kommission und die Mitgliedstaaten dafür, dass besondere Vorkehrungen zur Förderung der sozialen Eingliederung und der Teilnahme von Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder geringeren Chancen getroffen werden.
Am Programm können die folgenden Länder teilnehmen:
- die EU-Mitgliedstaaten;
- die Beitrittsländer, Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer, die im Rahmen einer Heranführungsstrategie unterstützt werden;
- die EFTA-Länder, die Mitglieder des EWR-Abkommens sind;
- die Schweizerische Eidgenossenschaft auf der Grundlage eines mit diesem Land zu schließenden bilateralen Übereinkommens;
- die Länder, die in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogen sind.
3) Budget
Das Programm hat ein Budget von 14,7 Mrd. EUR.
4) Weitere Informationen
Ausschreibungen und Fristen: ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/index_en.htm.
Programmtext: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:347:0050:0073:DE:PDF.
Education, Audiovisual and Culture Executive Agency: ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/index_en.htm.
GD Bildung und Kultur: ec.europa.eu/education/erasmus-plus/index_en.htm.
Allgemeine Programmseite in Deutschland: www.erasmusplus.de.
ALLGEMEINES ZIEL
Die allgemeinen Zielsetzungen des Programms lauten:
- Stärkung der Eigenverantwortung der politischen Entscheidungsträger auf allen Ebenen, um konkrete, aufeinander abgestimmte und innovative Maßnahmen sowohl auf Ebene der Union als auch der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Ziele der Union in den genannten Bereichen in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen und öffentlichen und privaten Einrichtungen zustande zu bringen;
- Unterstützung der Entwicklung angemessener, zugänglicher und effizienter Sozialschutzsysteme und Arbeitsmärkte, insbesondere durch die Förderung menschenwürdiger Arbeit und Arbeitsbedingungen, einer Präventionskultur für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, einer guten Unternehmensführung für soziale Ziele, einschließlich Konvergenz, sowie wechselseitigen Lernens und sozialer Innovation;
- Gewährleistung der wirksamen Anwendung des Unionsrechts zu Fragen, die einen Beitrag zur Modernisierung des Unionsrechts leisten, entsprechend den Grundsätzen menschenwürdiger Arbeit und unter Berücksichtigung der Grundsätze der intelligenten Rechtsetzung;
- Förderung der freiwilligen geografischen Mobilität der Arbeitskräfte auf einer fairen Grundlage und Erhöhung der Beschäftigungschancen durch den Aufbau hochwertiger und inklusiver Arbeitsmärkte in der Union, die allen offenstehen und zugänglich sind, unter Wahrung der Arbeitnehmerrechte in der gesamten Union, einschließlich der Freizügigkeit;
- Förderung von Beschäftigung und sozialer Eingliederung durch bessere Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Mikrofinanzierungen für sozial schwache Personen, die ein Kleinstunternehmen gründen möchten, und für bestehende Kleinstunternehmen sowie durch verbesserten Zugang zu Finanzierungsmitteln für Sozialunternehmen.
SPEZIFISCHE ZIELE
Bei der Verfolgung dieser Ziele wird mit dem Programm bei allen seinen Unterprogrammen und Maßnahmen angestrebt:
- sozial schwachen Gruppen, wie etwa jungen Menschen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken;
- die Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch Gender Mainstreaming und gegebenenfalls Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung, zu fördern;
- jede Form von Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu bekämpfen;
- bei der Festlegung und Durchführung der Politik und der Maßnahmen der Union ein hohes Niveau hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung zu fördern, einen angemessenen und fairen sozialen Schutz zu gewährleisten sowie Langzeitarbeitslosigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen.
UNTERPROGRAMM: PROGRESS
Neben den allgemeinen Zielen lauten die Einzelziele des Unterprogramms PROGRESS wie folgt:
- Aufbau und Verbreitung hochwertiger vergleichender analytischer Kenntnisse, damit die Politik der Union auf fundierten Fakten fußt und für die Bedürfnisse, Herausforderungen und Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten und den anderen am Programm teilnehmenden Ländern relevant ist;
- Ermöglichung des wirksamen und inklusiven Informationsaustausches, des wechselseitigen Lernens und des Dialogs über die Politiken auf Unionsebene, nationaler und internationaler Ebene, um die Mitgliedstaaten und die anderen am Programm teilnehmenden Länder bei der Ausarbeitung ihrer Politik sowie die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Unionsrechts zu unterstützen;
- finanzielle Unterstützung, damit sozial- und arbeitsmarktpolitische Innovationen getestet werden können; erforderlichenfalls um die Kapazitäten der wichtigsten Akteure zum Entwurf und zur Umsetzung von sozialpolitischer Erprobung aufzubauen, sowie um relevante Kenntnisse und Expertise zugänglich zu machen;
- finanzielle Unterstützung für Organisationen auf nationaler und Unionsebene, um deren Kapazitäten auszubauen sowie um die Umsetzung der im einschlägigen Unionsrecht genannten Instrumente und Politiken der Union voranzutreiben, zu fördern und zu unterstützen.
1) Maßnahmen
Im Rahmen des Unterprogramms PROGRESS können folgende Arten von Maßnahmen finanziert werden:
a) Analytische Tätigkeiten
- Erhebung von Daten und Statistiken unter Berücksichtigung sowohl qualitativer als auch quantitativer Kriterien; Entwicklung gemeinsamer Methoden, Klassifikationen, Mikrosimulationen, Indikatoren und Benchmarks, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Altersgruppe.
- Umfragen, Studien, Analysen und Berichte, einschließlich durch die Finanzierung von Expertennetzwerken und die Entwicklung von Know-how im Bereich thematischer Abschnitte.
- Qualitative und quantitative Evaluierung und Folgenabschätzungen, die sowohl von öffentlichen als auch von privaten Stellen durchgeführt werden.
- Monitoring und Bewertung der Umsetzung und Anwendung von Unionsrecht.
- Vorbereitung und Durchführung der sozialpolitischen Erprobung als eine Methode, um innovative Lösungen im Hinblick auf deren Anwendung im größeren Maßstab zu testen und zu bewerten.
- Verbreitung der Ergebnisse dieser Analysetätigkeiten.
b) Voneinander-Lernen, Sensibilisierung und Verbreitung
- Austausch und Verbreitung bewährter Verfahren, innovativer Ansätze und Erfahrung, Peer Reviews, Benchmarking und wechselseitiges Lernen auf europäischer Ebene.
- Veranstaltungen der Ratspräsidentschaft, Konferenzen und Seminare.
- Schulungen für Angehörige der Rechtsberufe und in der Politik tätige Personen.
- Ausarbeitung und Veröffentlichung von Leitfäden, Berichten und Schulungsmaterialien sowie Maßnahmen in Bezug auf Information, Kommunikation und Medienberichterstattung über die durch das Programm geförderten Maßnahmen.
- Informations- und Kommunikationsaktivitäten.
- Entwicklung und Wartung von Informationssystemen für den Austausch und die Verbreitung von Informationen zu Politik und Recht der Union sowie zum Arbeitsmarkt.
c) Unterstützung in Bezug auf:
- Betriebskosten wichtiger Netzwerke auf Unionsebene, deren Aktivitäten einen Bezug zu den Zielen des Unterprogramms PROGRESS aufweisen und einen Beitrag zu deren Erreichung leisten;
- Kapazitätenaufbau nationaler Verwaltungen und spezieller Dienste, die für die Förderung geografischer Mobilität zuständig sind und von den Mitgliedstaaten benannt wurden, sowie von Mikrokreditanbietenden;
- Nationale Beamte zur Überwachung der Anwendung des Unionsrechts;
- Vernetzung und Zusammenarbeit von Fachstellen und anderen einschlägigen Interessenten, nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie von Arbeitsverwaltungen auf europäischer Ebene;
- Finanzierung von auf europäischer Ebene tätigen Beobachtungsstellen, einschließlich zu den wichtigsten thematischen Abschnitten;
- Austausch von Personal zwischen nationalen Behörden.
2) Antragsberechtigte
Am Unterprogramm PROGRESS können teilnehmen:
- EU- Mitgliedstaaten;
- EWR-Staaten und die Schweizerische Eidgenossenschaft;
- die Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer.
Das Unterprogramm Progress steht allen öffentlichen und/oder privaten Stellen, Einrichtungen sowie Akteuren offen, insbesondere:
- nationalen, regionalen und lokalen Behörden;
- Arbeitsverwaltungen;
- im Unionsrecht vorgesehenen Fachstellen;
- den Sozialpartnern;
- Nichtregierungsorganisationen;
- Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstituten;
- Experten für Evaluierung und Folgenabschätzung;
- den nationalen statistischen Ämtern;
- den Medien.
Die Kommission kann mit internationalen Organisationen zusammenarbeiten, vor allem mit dem Europarat, der OECD, der IAO und mit anderen Organisationen der Vereinten Nationen sowie mit der Weltbank.
Die Kommission kann mit Drittländern zusammenarbeiten, die nicht am Programm teilnehmen. Vertreter dieser Drittländer können an Veranstaltungen von beidseitigem Interesse (wie Konferenzen, Workshops oder Seminaren) teilnehmen, die in Programmländern stattfinden. Die Kosten ihrer Teilnahme können aus Programmmitteln abgedeckt werden.
UNTERPROGRAMM EURES
Die Einzelziele des Unterprogramms EURES sind:
- Stellenangebote und Bewerbungen sowie entsprechende Informationen, Hinweise und alle damit zusammenhängenden Informationen (wie etwa zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen) sollen für potenzielle Bewerber bzw. Arbeitgeber transparent sein. Dies soll durch den Austausch und die Verbreitung auf transnationaler, interregionaler und grenzüberschreitender Ebene mithilfe von standardisierten und vollständig kompatiblen Formularen für Stellenangebote und Bewerbungen sowie durch andere geeignete Mittel, wie etwa persönliche Beratung und Mentoring, insbesondere für gering Qualifizierte erreicht werden.
- EURES-Diensten sollen bereitgestellt werden, die die Einstellung und Vermittlung von Arbeitskräften in hochwertige und nachhaltige Beschäftigung durch den Abgleich von Stellenangeboten und Bewerbungen fördern. Die Unterstützung für EURES-Dienste erstreckt sich mit Blick auf die erfolgreiche Eingliederung der Bewerber in den Arbeitsmarkt auf die verschiedenen Vermittlungsphasen, von der Vorbereitung vor der Einstellung bis zur Unterstützung nach der Einstellung.
1) Maßnahmen
Mit dem Unterprogramm EURES können Maßnahmen finanziert werden, um die freiwillige individuelle Mobilität in der Union auf einer fairen Grundlage zu fördern und Hindernisse für die Mobilität zu beseitigen, insbesondere:
- Aufbau und Tätigkeiten grenzübergreifender EURES-Partnerschaften, wenn diese von den für die Grenzgebiete territorial zuständigen Behörden angefordert werden;
- Bereitstellung von Informations-, Beratungs-, Vermittlungs- und Einstellungsdiensten für Grenzgänger;
- Aufbau einer mehrsprachigen digitalen Plattform für den Abgleich von Stellenangeboten und Bewerbungen;
- Entwicklung gezielter Mobilitätsprogramme im Zuge von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, um dort freie Stellen zu besetzen, wo Defizite auf dem Arbeitsmarkt festgestellt wurden; Hilfe für Arbeitskräfte mit Bereitschaft zur Mobilität in Fällen, in denen eine klare wirtschaftliche Notwendigkeit festgestellt worden ist;
- gegenseitiges Lernen unter EURES-Akteuren sowie Schulung von EURES-Beraterinnen und -Beratern, einschließlich im Rahmen von grenzübergreifenden EURES-Partnerschaften;
- Informations- und Kommunikationstätigkeiten zur Sensibilisierung für die Vorteile geographischer und beruflicher Mobilität im Allgemeinen und für die Tätigkeiten und Dienste, die durch EURES zur Verfügung gestellt werden, im Spezifischen.
2) Antragsberechtige
Am Unterprogramm EURES können teilnehmen:
- EU-Mitgliedstaaten;
- EWR-Länder gemäß dem EWR-Abkommen und die Schweizerische Eidgenossenschaft, in Übereinstimmung mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit.
Das Unterprogramm EURES steht allen von einem Mitgliedstaat oder der Kommission benannten Stellen, Akteuren sowie Einrichtungen offen. Zu diesen Stellen, Akteuren und Einrichtungen zählen vor allem:
- nationale, regionale und lokale Behörden;
- Arbeitsverwaltungen;
- Sozialpartnerorganisationen und andere interessierte Parteien.
UNTERPROGRAMM: MIKROFINANZIERUNG UND SOZIALES UNTERNEHMERTUM
Die Einzelziele des Unterprogramms MIKROFINANZIERUNG UND SOZIALES UNTERNEHMERTUM lauten wie folgt:
- Verbesserung des Zugangs zu und der Verfügbarkeit von Mikrofinanzierungen für gefährdete Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder Gefahr laufen, ihn zu verlieren; für Personen, die Schwierigkeiten mit dem Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt haben; für Personen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht bzw. sozial ausgegrenzt sind, die beim Zugang zum herkömmlichen Kreditmarkt benachteiligt sind und die ein eigenes Kleinstunternehmen gründen oder ausbauen möchten; für Kleinstunternehmen sowohl in der Gründungsphase als auch in der Ausbauphase, vor allem Kleinstunternehmen, die die gerade aufgeführten Personen beschäftigen;
- Aufbau der institutionellen Kapazität von Mikrokreditanbietenden;
- Förderung der Entwicklung des Marktes für soziale Investitionen und Ermöglichung des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten für Sozialunternehmen durch Bereitstellung von Beteiligungskapital und Quasi-Beteiligungskapital, Anleihebürgschaften und Finanzhilfen von bis zu 500 000 EUR für Sozialunternehmen, die entweder einen Jahresumsatz oder aber eine Jahresbilanz haben, der bzw. die 30 Mio. EUR nicht übersteigt und selbst keine Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere sind.
1) Maßnahmen
Mithilfe der Finanzierungsinstrumente und Finanzhilfen der EU kann Unterstützung für Mikrofinanzierungen und Sozialunternehmen, auch für den Aufbau institutioneller Kapazität, bereitgestellt werden.
2) Antragsberechtigte
Am Unterprogramm MIKROFINANZIERUNG UND SOZIALES UNTERNEHMERTUM können auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene eingerichtete öffentliche und private Stellen teilnehmen, sofern sie folgendes anbieten:
- Mikrofinanzierungen für Personen und Kleinstunternehmen;
- Finanzierungen für Sozialunternehmen.
Die EU-Kommission sorgt dafür, dass das Unterprogramm allen öffentlichen und privaten Einrichtungen in den Mitgliedstaaten diskriminierungsfrei zugänglich ist.
BUDGET
Das Gesamtbudget des EaSI-Programms beträgt 919 469 000 EUR.
Für die Unterprogramme sind jeweils folgende Prozentsätze vorgesehen:
- 61% für das Unterprogramm PROGRESS;
- 18% für das Unterprogramm EURES;
- 21% für das Unterprogramm MIKROFINANZIERUNG UND SOZIALES UNTERNEHMERTUM.
De Kofinanzierung im Teilbereich PROGRESS beträgt 80%, bei EURES 95%, bei MIKROFINANZIERUNG UND SOZIALES UNTERNEHMERTUM 100% der förderfähigen Kosten.
WEITERE INFORMATIONEN
Ausschreibungen und Fristen: ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&newsId=1093.
Programmtext: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:347:0238:0252:DE:PDF.
Broschüre zum EaSI-Programm: ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=11158&langId=en.
ALLGEMEINES ZIEL
Der Europäische Sozialfonds (ESF) wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 ins Leben gerufen. Seit dieser Zeit schafft er Arbeitsplätze, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung, und trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei. Ziel des Europäischen Sozialfonds ist es, allen Menschen eine berufliche Perspektive zu geben. Jeder Mitgliedstaat und jede Region entwickelt dabei im Rahmen eines Operationellen Programms eine eigene Strategie. Damit kann den Erfordernissen vor Ort am besten Rechnung getragen werden.
Kennzeichnend für die ESF-Förderung ist die enge Ausrichtung an der europäischen Wachstums- und Beschäftigungsstrategie EUROPA 2020, die thematische Konzentration der Mittel zur Erreichung der Europa-2020-Ziele und der Ziele im Nationalen Reformprogramm sowie die Berücksichtigung der EU-Ratsempfehlungen zu Beschäftigung.
SPEZIFISCHE ZIELE
Der ESF kommt den Menschen zugute, auch benachteiligten Menschen wie Langzeitarbeitslosen, behinderten Menschen, Migrantinnen und Migranten, Angehörigen ethnischer Minderheiten, Randgruppen und Menschen jedes Lebensalters, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind. Der ESF leistet auch Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen einschließlich Akteuren der Sozialwirtschaft, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für Systeme und Strukturen, um ihre Anpassung an neue Herausforderungen zu erleichtern und verantwortungsvolles Verwaltungshandeln, sozialen Fortschritt und die Durchführung von Reformen insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Weiterbildung und Sozialpolitik zu fördern.
MASSNAHMEN
Der ESF unterstützt die folgenden Investitionsprioritäten:
- Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte;
- Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung;
- Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen.
In stärker entwickelten Regionen konzentrieren die Mitgliedstaaten mindestens 80% der jedem operationellen Programm zugewiesenen ESF-Mittel auf bis zu fünf der Investitionsprioritäten. In Übergangsregionen konzentrieren die Mitgliedstaaten mindestens 70% der jedem operationellen Programm zugewiesenen ESF-Mittel auf bis zu fünf der Investitionsprioritäten. In weniger entwickelten Regionen konzentrieren die Mitgliedstaaten mindestens 60% der jedem operationellen Programm zugewiesenen ESF-Mittel.
OPERATIONELLE PROGRAMME (OP) IN DEN DEUTSCHEN BUNDESLÄNDERN
Der größte Teil der deutschen ESF-Mittel wird in den einzelnen Bundesländern verteilt. Dazu legt jedes Bundesland ein eigenes Operationelles Programm mit regionalen Schwerpunktthemen des ESF-Programms vor.
Informationen zu den ESF-Maßnahmen im Bereich Integration und Antirassismus in den einzelnen Bundesländern finden sich u.a. in den Operationellen Programmen der deutschen Bundesländer: www.esf.de.
ESF-BUNDESPROGRAMM FÜR DEUTSCHLAND
Ein weiterer Teil der ESF-Mittel wird für bundesweite Aktivitäten zurückbehalten, dem sog. Bundesprogramm ESF.
Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind die folgenden vier Bundesressorts an der Umsetzung des ESF-Bundesprogramms beteiligt: das Bundesministerium für Bildung und Forschung; das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie; das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; sowie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Das ESF-Bundesprogramm verfolgt folgende Programmschwerpunkte.
- Priorität A: Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte.
- Priorität B: Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen.
- Priorität C: Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut.
Das ESF-Bundesprogramm konzentriert sich dabei auf vorrangige Zielgruppen:
- Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere auch ohne Schul- und Berufsabschluss.
- Langzeitarbeitslose.
- Personen mit Migrationshintergrund.
- Beschäftigte, Unternehmen sowie Existenzgründerinnen und -gründer.
1) Maßnahmen zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
a) Berufseinstiegsbegleitung (BMAS)
Zielgruppe: Leistungsschwächere Schüler/innen ab dem vorletzten Schuljahr; Haupt- und Förderschulen.
Maßnahmen: Unterstützung beim Erwerb des (ersten) Schulabschlusses (Zwischenziel) und der Aufnahme und Stabilisierung einer Berufsausbildung (Hauptziel).
b) JUGEND STÄRKEN plus (BMFSFJ)
Zielgruppe: junge Menschen i.S.d. § 13 Abs. 1 SGB VIII bis 27 Jahre.
Maßnahmen: Erprobung bedarfsgerechter Förderung in Modellkommunen für individuelle Hilfen zur Vorbereitung auf Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen bzw. als Orientierungshilfe.
c) Jobstarter plus (BMBF)
Zielgruppe: KMU und Multiplikatoren wie Kammern oder Berufsverbände.
Maßnahmen: Förderung der Entwicklung betriebsnaher Konzepte und Dienstleistungen im Bereich der Ausbildung bzw. des Übergangs in die Ausbildung.
d) Integration statt Ausgrenzung (BMAS)
Zielgruppe: benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene unter 30 Jahren, sowie Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Flüchtlinge.
Maßnahmen: Förderung von Projektverbünden mit Betrieben/Jobcentern.
Ziel: Integration in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung. Beinhaltet auch transnationale Maßnahmen.
2) Maßnahmen zur Integration von Langzeitarbeitslosen
a) Betriebliche Perspektive für Langzeitarbeitslose
Zielgruppe: Langzeitarbeitslose Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 30 Jahren ohne verwertbare Berufsausbildung.
Maßnahmen: Betriebsakquise und Arbeitnehmercoaching nach Beschäftigungsaufnahme.
b) Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BMVBS)
Zielgruppe: benachteiligte Quartiere.
Maßnahmen: Förderung modellhafter Strukturen zur Verbesserung der Perspektiven der Bewohnerschaft auf Arbeit und Ausbildung; Mehrwert fürs Quartier.
3) Maßnahmen für Menschen mit Migrationshintergrund
a) Berufsbezogene Sprachförderung (BMAS)
Zielgruppe: Leistungsbeziehende nach dem SGB II / SGB III; ergänzend auch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Beschäftigte und Auszubildende.
Maßnahmen: berufsbezogene Sprachförderung unter enger Einbindung potenzieller Arbeitgeber.
b) Berufliche Anpassungs- und Nachqualifizierungen von Migrantinnen und Migranten (BMAS)
Zielgruppe: Migrantinnen und Migranten mit ausländischen Berufsqualifikationen.
Maßnahmen: Qualifizierungen zur qualifikations-adäquaten Arbeitsmarktintegration im Rahmen des Anerkennungsgesetzes.
4) Maßnahmen für Beschäftigte, Unternehmen und Existenzgründer/innen
a) Gründercoaching (BMWi)
Zielgruppe: Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
Maßnahmen: Förderung von Coaching-Maßnahmen in der Nachgründungsphase, geöffnet für Gründungen aus Arbeitslosigkeit.
b) Unternehmensberatungen (BMWi)
Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe.
Maßnahmen: Förderung von Beratungen zu allen Fragen der Unternehmensförderung mit dem Ziel der Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
5) Maßnahmen für Beschäftigte, Unternehmen und Existenzgründer/innen
a) Partnerprogramme mit Wohlfahrtsverbänden und Sozialpartnern (BMAS)
Ziel: Etablierung einer Weiterbildungskultur in Unternehmen; Förderung und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von Beschäftigten in der Sozialwirtschaft.
b) Qualifizierung von Bezieherinnen und Beziehern von Transferkurzarbeitergeld (BMAS)
Zielgruppe: beschäftigte, von Arbeitslosigkeit bedrohte Bezieherinnen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld.
Maßnahmen: Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen zur Erhöhung der Arbeitsmarktchancen mit dem Ziel der Vermeidung von Arbeitslosigkeit.
6) Maßnahmen im Bereich Bildung
a) Bildungsprämie (BMBF)
b) Struktur- und systemorientierte Programme (BMBF)
Weiterentwicklung digitaler Bildungstechnologien, arbeitsplatzintegrierter Weiterbildung und Integration lokaler und regionaler Bildungssysteme.
c) Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung befördern (BMU)
Klimaneutraler Gebäudebestand durch Qualifizierung für die energetische Gebäudesanierung; Greening von Berufen.
7) Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Gleichstellung
a) Familie, Gleichstellung und Arbeitswelt (BMFSFJ)
Maßnahmen zur Verankerung einer familienfreundlichen Unternehmenskultur;
Maßnahmen zur Aufnahme von bzw. zum Verbleib in Erwerbstätigkeit, Aufnahme einer vollzeitnahen Beschäftigung.
Förderung von Modellprojekten für tätigkeitsbegleitende Teilzeitausbildungen für Erzieherfachkräfte.
ANTRAGSBERECHTIGTE
- Unternehmen, vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen.
- Beschäftigte, vor allem Ältere, Migrantinnen, Migranten und Niedrigqualifizierte.
- Beschäftigte in Kurzarbeit.
- Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die sich selbstständig machen wollen.
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer in den ersten fünf Jahren nach Gründung.
- Arbeitnehmerinnen und Existenzgründerinnen.
BUDGET
Das Gesamtbudget für den ESF beträgt 80 Mrd. EUR.
WEITERE INFORMATIONEN
Ausschreibungen und Fristen EU-weit: ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=325&langId=de&furtherCalls=yes&callType=1.
Programmtext: ec.europa.eu/esf/main.jsp?catId=62&langId=de.
ESF Deutschland: www.esf.de.
Broschüre zum ESF: ec.europa.eu/esf/main.jsp?catId=62&langId=de.
Programmtexte: www.esf.de/portal/generator/20280/foerderperiode__2014-2020.html.
Alle ESF Bundesprogramme finden Sie hier: www.esf.de/portal/generator/20280/foerderperiode__2014-2020.html.
ALLGEMEINES ZIEL
Horizont 2020 bündelt sämtliche bestehenden Fördermaßnahmen der EU für Forschung und Innovation, darunter das Forschungsrahmenprogramm wie auch die innovationsrelevanten Tätigkeiten des Rahmenprogramms für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts.
Das allgemeine Ziel von Horizont 2020 ist es, zum Aufbau einer unionsweiten wissens- und innovationsgestützten Gesellschaft und Wirtschaft beizutragen, indem es zusätzliche Fördermittel für Forschung, Entwicklung und Innovation mobilisiert.
MASSNAHMEN
Horizont 2020 setzt die Ressourcen vorrangig für drei unterschiedliche, sich gegenseitig verstärkende Schwerpunkte ein, bei denen ein eindeutiger EU-Mehrwert besteht. Diese Schwerpunkte entsprechen denen der Strategie Europa 2020 und der Innovationsunion:
1) Wissenschaftsexzellenz
Hier geht es darum, das Spitzenniveau der europäischen Wissenschaftsbasis zu stärken und stets über im Weltmaßstab erstklassige Forschung zu verfügen, damit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Europas gesichert ist. Angestrebt wird, die besten Ideen zu fördern, Talente innerhalb Europas aufzubauen, Forschern den Zugang zu wichtigen Forschungsinfrastrukturen zu ermöglichen und Europa zu einem attraktiven Standort für die weltbesten Wissenschaftler zu machen.
Im Einzelnen geht es um:
- die Unterstützung der talentiertesten und kreativsten Forscher und ihrer Teams bei der Durchführung von Pionierforschungsarbeiten auf höchstem Niveau unter Rückgriff auf den Erfolg des Europäischen Forschungsrats;
- die Finanzierung von Kooperationsforschung zur Erschließung neuer, vielversprechender Forschungs- und Innovationsgebiete durch die Förderung künftiger und neu entstehender Technologien;
- die Bereitstellung von Möglichkeiten für eine exzellente Ausbildung und Laufbahnentwicklung von Forschern durch die sogenannten Marie-Curie-Maßnahmen;
- die Gewährleistung, dass Europa über Forschungsinfrastrukturen von Weltrang verfügt, die allen Forschern in Europa und darüber hinaus zugänglich sind.
2) Führende Rolle der Industrie
Hier geht es darum, Europa zu einem attraktiveren Standort für Investitionen in Forschung und Innovation zu machen, indem Tätigkeiten gefördert werden, bei denen die Unternehmen Programm und Zeitplan selbst bestimmen. Mit diesem Teilbereich wird dafür gesorgt, dass große Investitionen in industrielle Schlüsseltechnologien getätigt werden; das Wachstumspotenzial europäischer Unternehmen auf ein Höchstmaß gebracht wird, indem sie mit geeigneten Finanzmitteln ausgestattet werden; und innovative kleine und mittlere Unternehmen bei ihrer Expansion zu weltweit führenden Unternehmen unterstützt werden.
Im Einzelnen geht es um:
- den Aufbau einer führenden Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien mit spezieller Unterstützung für die Bereiche IKT, Nanotechnologie, fortgeschrittene Werkstoffe, Biotechnologie, fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung sowie Raumfahrt, wobei gleichzeitig Unterstützung für übergreifende Maßnahmen geleistet wird, um die Vorteile, die sich aus der Kombination mehrerer Schlüsseltechnologien ergeben, lückenlos zu nutzen;
- den vereinfachten Zugang zur Risikofinanzierung;
- eine unionsweite Unterstützung der Innovation in KMU.
3) Gesellschaftliche Herausforderungen
Dieser Bereich spiegelt die politischen Prioritäten der Strategie Europa 2020 wider. Abhängig von der jeweiligen Herausforderung werden die in unterschiedlichsten Gebieten, Technologien und Disziplinen vorhandenen Ressourcen und Kenntnisse, einschließlich der Geistes- und Sozialwissenschaften, zusammengeführt. Die Tätigkeiten erstrecken sich auf den gesamten Zyklus von der Forschung bis zur Vermarktung, wobei dann innovationsbezogene Tätigkeiten im Vordergrund stehen, etwa Pilot- und Demonstrationsprojekte, Prüfverfahren sowie die Unterstützung für die innovationsorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge und die Vermarktung. Dabei werden Querverbindungen zu den Tätigkeiten der Europäischen Innovationspartnerschaften aufgebaut.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf folgenden Herausforderungen:
- Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen.
- Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit; nachhaltige Land- und Forstwirtschaft; marine, maritime und limnologische Forschung und Biowirtschaft.
- sichere, saubere und effiziente Energie.
- intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr.
- Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe.
- Europa in einer sich verändernden Welt: integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften. Ziel ist hier ein besseres Verständnis des gesellschaftlichen Wandels in Europa und seiner Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt, die Analyse und die Entwicklung der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Integration sowie einer positiven interkulturellen Dynamik in Europa und mit internationalen Partnern durch Spitzenforschung und Interdisziplinarität, technologische Fortschritte und organisatorische Innovationen. Zu den Hauptherausforderungen in Bezug auf die europäischen Modelle für den sozialen Zusammenhalt und das Wohlergehen zählen u.a. Migration, Integration, der demografische Wandel, die alternde Gesellschaft und Behinderungen, Bildung und lebenslanges Lernen sowie die Armutsbekämpfung und die soziale Ausgrenzung, wobei die unterschiedlichen regionalen und kulturellen Gegebenheiten zu beachten sind.
- sichere Gesellschaften: Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger.
Schwerpunkte der Tätigkeiten sind hier: die Bekämpfung von Kriminalität, illegalem Handel und Terrorismus, einschließlich der Auseinandersetzung mit dem Gedankengut und den Überzeugungen von Terroristen und entsprechender Gegenmaßnahmen; der Schutz und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen, Versorgungsketten und Verkehrsträger; die Erhöhung der Sicherheit durch Grenzüberwachung; die Verbesserung der Computer- und Netzsicherheit; die Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen; die Gewährleistung der Privatsphäre und der Freiheit, auch im Internet, und besseres Verständnis der gesellschaftlichen, rechtlichen und ethischen Zusammenhänge in Bezug auf alle Teilbereiche von Sicherheit, Risiko und Gefahrenabwehr; die Förderung der Normung und der Interoperabilität der Systeme, auch für Notfälle; sowie die Unterstützung der externen EU-Sicherheitspolitik, einschließlich der Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung.
Nachhaltige Entwicklung ist ein übergeordnetes Ziel von Horizont 2020. Die spezielle Förderung von Maßnahmen für den Klimaschutz und die Ressourceneffizienz wird durch Tätigkeiten im Rahmen der sonstigen Einzelziele von Horizont 2020 ergänzt, sodass mindestens 60% der Gesamtmittel einen Bezug zu nachhaltiger Entwicklung haben sollen. Es wird davon ausgegangen, dass rund 35% des Budgets von Horizont 2020 auf klimarelevante Ausgaben entfallen werden.
ANTRAGSBERECHTIGTE
Neben den EU- Mitgliedsstaaten steht Horizont 2020 den folgenden Ländern offen:
- den Beitrittsländern, den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländer;
- den Mitgliedern der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA oder Ländern und Gebieten, die von der Europäischen Nachbarschaftspolitik erfasst sind.
Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern und internationale Organisationen können sich zu den in jener Verordnung genannten Bedingungen an den indirekten Maßnahmen von Horizont 2020 beteiligen.
BUDGET
Das Gesamtbudget für Horizont 2020 beträgt 77 028,3 Mio. EUR.
WEITERE INFORMATIONEN
Ausschreibungen und Fristen: ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/h2020/index.html.
Horizont 2020-Homepage: ec.europa.eu/programmes/horizon2020.
Programmtext: http://ec.europa.eu/programmes/horizon2020/en/official-documents.
ALLGEMEINES ZIEL
Die allgemeinen Ziele des Programms lauten:
- Wahrung, Entwicklung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas; Förderung des kulturellen Erbes Europas;
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Kultur- und Kreativsektors, insbesondere des audiovisuellen Sektors, um intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern.
SPEZIFISCHE ZIELE
Die Einzelziele des Programms lauten:
- Förderung der Fähigkeit des europäischen Kultur- und Kreativsektors, länderübergreifend und international zu arbeiten;
- Förderung der länderübergreifenden Zirkulation kultureller und kreativer Werke und der länderübergreifenden Mobilität der Kultur- und Kreativakteure, insbesondere Künstler; Erschließung neuer und größerer Publikumsschichten und Verbesserung des Zugangs zu kulturellen und kreativen Werken in der Union und darüber hinaus, mit besonderem Schwerpunkt auf Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und unzureichend vertretenen Gruppen;
- Stärkung der Finanzkraft von KMU sowie Kleinst-, kleinen und mittleren Organisationen im Kultur- und Kreativsektor auf nachhaltige Weise bei gleichzeitigem Bestreben, eine ausgewogene geografische Erfassung und eine ausgewogene Vertretung der Sektoren zu gewährleisten;
- Förderung von Politikgestaltung, Innovation, Kreativität, Publikumsentwicklung sowie neuen Geschäfts- und Managementmodellen durch Unterstützung der länderübergreifenden politischen Zusammenarbeit.
MASSNAHMEN
Das Programm besteht aus:
- dem Unterprogramm MEDIA;
- dem Unterprogramm KULTUR;
- dem sektorenübergreifenden Aktionsbereich.
1) Unterprogramm MEDIA
Die Prioritäten für die Stärkung der Kapazitäten des europäischen audiovisuellen Sektors im Hinblick auf länderübergreifende Aktivitäten sind:
- die Förderung des Erwerbs und der Verbesserung von Kompetenzen und Qualifikationen von audiovisuellen Fachkräften sowie des Aufbaus von Netzwerken, einschließlich des Einsatzes von Digitaltechnik, um die Anpassung an die Marktentwicklung zu gewährleisten; Erprobung neuer Konzepte für die Publikumsentwicklung und neuer Geschäftsmodelle;
- die Erhöhung der Kapazität von audiovisuellen Akteuren, europäische audiovisuelle Werke zu entwickeln, die das Potenzial zur Verbreitung inner- und außerhalb der Union haben; Förderung der europäischen und internationalen Koproduktion, auch mit Fernsehsendern;
- die Förderung des Austausches zwischen Unternehmen, durch einen besseren Zugang zu Märkten und unternehmerischen Instrumenten für audiovisuelle Akteure, damit ihre Projekte auf den Unions- und internationalen Märkten stärker wahrgenommen werden.
2) Unterprogramm KULTUR
Die Prioritäten für die Stärkung der Kapazitäten des Kultur- und Kreativsektors im Hinblick auf länderübergreifende Aktivitäten sind:
- die Förderung von Maßnahmen, die den Kultur- und Kreativakteuren Fertigkeiten, Kompetenzen und Know-how vermitteln, die zur Stärkung des Kultur- und Kreativsektors beitragen; darunter Impulsgebung für die Anpassung an die Digitaltechnik, Erprobung innovativer Ansätze für die Publikumsentwicklung und Erprobung neuer Geschäfts- und Managementmodelle;
- die Förderung von Maßnahmen, die die Kultur- und Kreativakteure bei ihrer internationalen Zusammenarbeit und beim Aufbau einer internationalen Karriere und internationaler Aktivitäten inner- und außerhalb der Union unterstützen, wenn möglich auf der Grundlage langfristiger Strategien;
- die Stärkung der europäischen Kultur- und Kreativorganisationen sowie der internationalen Vernetzung, um den Zugang zu beruflichen Chancen zu erleichtern.
- Prioritäten für die länderübergreifende Verbreitung und Mobilität sind:
- die Unterstützung für internationale Tourneen, Veranstaltungen, Ausstellungen und Festivals;
- die Förderung der Verbreitung europäischer Literatur mit dem Ziel einer möglichst weitreichenden Verfügbarkeit;
- die Förderung der Publikumsentwicklung als eine Möglichkeit, das Interesse an europäischen kulturellen und kreativen Werken sowie materiellem und immateriellem kulturellem Erbe zu beleben und den Zugang dazu zu verbessern.
Das Teilprogramm KULTUR im Programm KREATIVES EUROPA ist in vier Förderbereiche unterteilt.
Den Kern des Teilprogramms KULTUR bildet die Förderung Europäischer Kooperationsprojekte in zwei Kategorien:
- Kategorie 1: kleine Kooperationsprojekte;
- Kategorie 2: große Kooperationsprojekte.
Desweiteren wird eine Kofinanzierung für Europäische Plattformen von Kultur- und Kreativorganisationen gewährt, die im Rahmen eines europaweiten Programms europäische Kulturschaffende und insbesondere aufstrebende Talente präsentieren und damit zur Verbreitung europäischer Werke beitragen.
Ein dritter Förderbereich ermöglicht eine Kofinanzierung für europäische Netzwerke, die eine oder mehrere Kultursparten bzw. Gruppen von Kulturakteuren europaweit vertreten und helfen, einen bestimmten Kultursektor zu strukturieren.
In einem vierten Förderbereich ist die Förderung von Literaturübersetzungsprojekten vorgesehen.
3) Sektorenübergreifend: Bürgschaftsfazilität für den Kultur- und Kreativsektor
Die EU-Kommission hat eine auf den Kultur- und Kreativsektor zielende Bürgschaftsfazilität eingerichtet. Die Bürgschaftsfazilität arbeitet als eigenständiges Instrument.
Für die Bürgschaftsfazilität gelten folgende Prioritäten:
- Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungen für KMU und Kleinst-, kleine und mittlere Organisationen im gesamten Kultur- und Kreativsektor;
- Verbesserung der Fähigkeit teilnehmender Finanzmittler, die Risiken im Zusammenhang mit KMU sowie Kleinst-, kleinen und mittleren Organisationen im Kultur- und Kreativsektor zu bewerten, u.a. durch fachliche Unterstützung, Wissensaufbau und Vernetzungsmaßnahmen.
ANTRAGSBERECHTIGTE
Antragsberechtigt sind:
- Mitgliedstaaten der EU;
- Beitritts-, Kandidaten- und potenzielle Kandidatenländer;
- Länder der EFTA;
- die Schweizerische Eidgenossenschaft;
- Länder, die von der Europäischen Nachbarschaftspolitik abgedeckt werden.
Im Rahmen des Programms können auf der Grundlage von seitens dieser Länder oder Regionen eingebrachten zusätzlichen Mittel und von mit diesen Ländern oder Regionen zu vereinbarenden besonderen Regelungen bilaterale oder multilaterale Kooperationsmaßnahmen durchgeführt werden, die sich auf diese Länder oder Regionen beziehen.
Im Rahmen des Programms sind Kooperations- und gemeinsame Maßnahmen mit nicht teilnehmenden Ländern und mit internationalen Organisationen zulässig, die im Kultur- und Kreativsektor aktiv sind – wie UNESCO, Europarat, OECD oder WIPO.
BUDGET
Das Budget für den Zeitraum 2014-2020 beträgt 1 462 724 000 EUR.
WEITERE INFORMATIONEN
Antragsfristen: www.ccp-deutschland.de/einreichfristen.html.
GD Bildung und Kultur: www.creative-europe-desk.de.
Programmtext: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:347:0221:0237:DE:PDF.
Cultural Contact Point Deutschland: www.ccp-deutschland.de.
Menschenrechte, Entwicklung und humanitäre Hilfe
In den Bereichen Menschenrechte, Entwicklung und humanitäre Hilfe existieren zahlreiche EU-Programme. Über die verschiedenen Förderinstrumente werden fast alle Länder der Welt abgedeckt. In vielen Programmen gibt es geographische und thematische Schwerpunkte.
Informationen zu den einzelnen Programmen:
ALLGEMEINES ZIEL
Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) unterstützt die Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Kosovo, Montenegro, Serbien, die Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien bei der Annahme und Umsetzung der politischen, institutionellen, rechtlichen, administrativen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen, die diese Länder vornehmen müssen, um einer künftigen Unionsmitgliedschaft zu entsprechen und sich schrittweise an die Regeln, Standards, die Politik und die Praxis der Union anzupassen.
SPEZIFISCHE ZIELE
Ein erstes Einzelziel ist die Unterstützung politischer Reformen, u.a. durch:
- - Stärkung der Demokratie und ihrer Institutionen, einschließlich einer unabhängigen und effizienten Justiz; Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich ihrer Durchsetzung;
- - Förderung und Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, stärkere Achtung der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, einschließlich Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgenderpersonen und intersexuellen Personen; Förderung der Geschlechtergleichstellung, Nichtdiskriminierung und Toleranz sowie Medienfreiheit; Achtung der kulturellen Vielfalt;
- Regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen;
- Förderung von Versöhnung sowie friedensfördernden und vertrauensbildenden Maßnahmen;
- Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität;
- Stärkung der öffentlichen Verwaltung und guten Regierungsführung auf allen Ebenen;
- Maßnahmen des Kapazitätsaufbaus zur Verbesserung der Strafverfolgung, des Grenzmanagements und der Umsetzung der Migrationspolitik;
- Entwicklung der Zivilgesellschaft;
- Verbesserung des sozialen Dialogs und Ausbau der Kapazitäten der Sozialpartner.
Ein zweites Einzelziel besteht in der Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung als Beitrag zur Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums, u.a. durch:
- Erreichung von Unionsstandards im Bereich der Wirtschaft, einschließlich einer funktionierenden Marktwirtschaft, sowie der Haushalts- und wirtschaftspolitischen Steuerung;
- Durchführung notwendiger wirtschaftlicher Reformen, um dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union bei gleichzeitiger Verfolgung sozialer und ökologischer Ziele standhalten zu können;
- Förderung der Beschäftigung und der Mobilität der Arbeitskräfte, der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und der Entwicklung des Humankapitals;
- Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Inklusion, insbesondere von Minderheiten und benachteiligten Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Flüchtlinge und Vertriebene;
- Förderung eines inklusiven und integrierten Bildungssystems; Erhaltung und Restaurierung des Kulturerbes;
- Entwicklung des Sachkapitals, einschließlich Verbesserung der Infrastrukturen sowie Anbindung an regionale Netze und Netze der Union;
- Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovationskapazität.
Ziel Nummer drei ist die Stärkung der Fähigkeit zur Erfüllung der aus der Mitgliedschaft in der Union erwachsenden Verpflichtungen durch eine Unterstützung bei der schrittweisen Angleichung an den Besitzstand der Union – sowie bei seiner Übernahme, Anwendung und Durchsetzung. Das schließt die Vorbereitung auf die Verwaltung der Strukturfonds der Union, des Kohäsionsfonds und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums mit ein.
Schließlich zielt das Programm darauf ab, die regionale Integration und den territorialen Zusammenarbeit unter Beteiligung der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls von Drittstaaten zu vertiefen.
MASSNAHMEN
Die Hilfe kann für die folgenden thematischen Prioritäten gewährt werden:
- Einhaltung des Grundsatzes der guten öffentlichen Verwaltung und der wirtschaftspolitischen Steuerung;
- Herstellen und Förderung der ordnungsgemäßen Funktionsweise der für die Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit erforderlichen Institutionen von Beginn an;
- Stärkung der Kapazitäten der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Organisationen der Sozialpartner, einschließlich Berufsverbänden;
- Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen;
- Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte;
- Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut;
- Förderung eines nachhaltigen Verkehrs und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Verkehrsnetzinfrastrukturen, insbesondere durch Investitionen in Projekte mit hohem europäischem Mehrwert;
- Verbesserung des Umfelds des Privatsektors und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich intelligenter Spezialisierung als Hauptantriebskräfte für Wachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen und Kohäsion;
- Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation, insbesondere durch die Verbesserung der Forschungsinfrastruktur, günstige Rahmenbedingungen und die Förderung von Vernetzung und Zusammenarbeit;
- Beitrag zur Sicherheit der Lebensmittelversorgung und Erhaltung vielfältiger und nachhaltiger Bewirtschaftungsformen in vitalen ländlichen Gemeinschaften und der Landschaft;
- Stärkung der Fähigkeit des Agrar-und Lebensmittelsektors zur Bewältigung des Wettbewerbsdrucks und der Marktkräfte sowie schrittweise Angleichung an die Vorschriften und Normen der Union, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele im Rahmen einer ausgewogenen territorialen Entwicklung der ländlichen Gebiete;
- Schutz und Verbesserung der Qualität der Umwelt; Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen; Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel; sowie Förderung der Lenkung und Information im Bereich Klimaschutz;
- Förderung von Aussöhnungsmaßnahmen sowie friedens- und vertrauensbildenden Maßnahmen.
Die Hilfe für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit kann gegebenenfalls für die folgenden thematischen Prioritäten gewährt werden:
- Förderung der Beschäftigung, der Mobilität der Arbeitskräfte sowie der sozialen und kulturellen Inklusion über Grenzen hinweg;
- Umweltschutz und Förderung von Anpassungs- und Minderungsmaßnahmen in Bezug auf den Klimawandel; Risikoprävention und Risikomanagement;
- Förderung eines nachhaltigen Verkehrs; Verbesserung der öffentlichen Infrastrukturen;
- Förderung von Tourismus sowie des kulturellen Erbes und des Naturerbes;
- Investitionen in Jugend, Bildung und Kompetenzen, u.a. durch Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Pläne für allgemeine und berufliche Bildung;
- Förderung der Verwaltungsstrukturen auf lokaler und regionaler Ebene; Verbesserung der Planungs- und Verwaltungskapazität der lokalen und regionalen Behörden;
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, des Unternehmensumfelds und der Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen, Handel und Investitionen;
- Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie Informations- und Kommunikationstechnologien.
ANTRAGSBERECHTIGTE
Die Teilnahme steht allen natürlichen und juristischen Personen aus folgenden Ländern offen:
- aus Beitrittsländern bzw. potentiellen Beitrittsländern;
- aus EU-Mitgliedstaaten;
- aus Ländern, die Empfängerländer im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments sind;
- aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums;
- aus Drittländern, für die die EU-Kommission befunden hat, dass ein gegenseitiger Zugang zur Außenhilfe garantiert ist;
- außerdem: internationalen Organisationen.
BUDGET
Das Budget für den Zeitraum 2014-2020 beträgt 11 698 668 000 EUR.
WEITERE INFORMATIONEN
Ausschreibungen: webgate.ec.europa.eu/europeaid/online-services/index.cfm?do=publi.welcome&nbPubliList=15&orderby=upd&orderbyad=Desc&searchtype=QS.
GD Erweiterung: ec.europa.eu/dgs/enlargement/index_de.htm.
Programmtext: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:077:0011:0026:DE:PDF.
ALLGEMEINES ZIEL
Das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) will einen Raum des gemeinsamen Wohlstands und der guten Nachbarschaft mit bestimmten Partnerländern der EU schaffen, indem besondere Beziehungen entwickelt werden, die auf Zusammenarbeit, Frieden und Sicherheit, gegenseitiger Rechenschaftspflicht und einem gemeinsamen Bekenntnis zu den universellen Werten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte beruhen.
Die Partnerländer der EU sind: Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Ägypten, Georgien, Israel, Jordanien, der Libanon, Libyen, die Republik Moldau, Marokko, die besetzten palästinensischen Gebiete, Syrien, Tunesien und die Ukraine. In einzelnen Bereichen gilt ENI auch für die Russische Föderation.
SPEZIFISCHE ZIELE
Die Unterstützung der Union ist darauf ausgerichtet, zwischen der EU und den Partnerländern eine verstärkte politische Zusammenarbeit, eine vertiefte und tragfähige Demokratie, eine schrittweise wirtschaftliche Integration sowie eine verstärkte Partnerschaft mit den Gesellschaften zu fördern.
Die Unterstützung der Union im Rahmen dieser Verordnung zielt insbesondere darauf ab:
- die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und des Grundsatzes der Gleichheit und der Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung zu fördern; eine vertiefte und tragfähige Demokratie aufzubauen; die verantwortungsvolle Staatsführung zu stärken; die Korruption zu bekämpfen; die institutionellen Kapazitäten auf allen Ebenen auszubauen; und die Entwicklung einer dynamischen Zivilgesellschaft einschließlich der Sozialpartner zu fördern;
- eine schrittweise Integration in den Binnenmarkt der Union und eine engere sektorenspezifische sowie sektorenübergreifende Zusammenarbeit zu erreichen, u.a. durch eine Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitzstand der Union und andere einschlägige internationale Standards, durch einen besseren Marktzugang und durch den dafür erforderlichen Institutionenaufbau sowie die nötigen Investitionen, insbesondere im Bereich der Netzinfrastrukturen;
- die Voraussetzungen zu schaffen für eine bessere Organisation der legalen Einwanderung und für die Förderung effizient gesteuerter Mobilität; für die Umsetzung von Abkommen, die im Einklang mit dem Gesamtansatz für Migration und Mobilität bereits geschlossen wurden oder noch geschlossen werden; und für die Förderung persönlicher Kontakte insbesondere bei Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Bildung, Beruf und Sport;
- alle Aspekte einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Entwicklung zu fördern; die soziale Ausgrenzung und die Armut zu verringern, u.a. durch die Entwicklung des Privatsektors; den Aufbau von Kapazitäten in Wissenschaft, Bildung und insbesondere Hochschulbildung, Technik, Forschung und Innovation zu unterstützen; und den internen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, die Entwicklung des ländlichen Raums, die öffentliche Gesundheit sowie den Umweltschutz, die Bewältigung des Klimawandels und die Katastrophenhilfe zu fördern;
- vertrauensbildende Maßnahmen, gutnachbarliche Beziehungen und andere Maßnahmen, die zur Sicherheit in jeder Form und zur Vermeidung bzw. Beilegung von Konflikten beitragen, zu fördern;
- die Zusammenarbeit auf subregionaler und regionaler Ebene und in der gesamten Europäischen Nachbarschaft sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verstärken.
MASSNAHMEN
Prioritäten der Unterstützung sind:
1) Unterstützung auf bilateraler Ebene
- Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und Rechtstaatlichkeit, einschließlich Reform der Justiz, der öffentlichen Verwaltung und des Sicherheitssektors.
- Institutionelle Zusammenarbeit und Kapazitätenaufbau, auch zum Zweck der Umsetzung von Vereinbarungen der Union.
- Unterstützung der Akteure der Zivilgesellschaft und ihrer Rolle bei den Reformprozessen und beim demokratischen Übergang.
- Nachhaltige und breitenwirksame Wirtschaftsentwicklung, auch auf regionaler und lokaler Ebene, und territorialer Zusammenhalt.
- Entwicklung des Sozialbereichs, insbesondere für junge Menschen, mit Schwerpunkt auf soziale Gerechtigkeit sowie Zusammenhalt und Beschäftigung.
- Entwicklung des Handels und des Privatsektors, u.a. durch die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen; Entwicklung der Beschäftigung und der Schaffung vertiefter und umfassender Freihandelszonen.
- Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, einschließlich Ernährungssicherheit.
- Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.
- Energiesektor mit Schwerpunkt auf Energieeffizienz und erneuerbaren Energien.
- Verkehr und Infrastruktur.
- Bildung und Kompetenzentwicklung, einschließlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
- Mobilitäts- und Migrationsmanagement.
- Vertrauensbildende und andere Maßnahmen, die zur Vermeidung bzw. Beilegung von Konflikten beitragen, einschließlich der Unterstützung der betroffenen Bevölkerung und des Wiederaufbaus.
2) Unterstützung auf Mehrländerbasis
- Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit.
- Institutionelle Zusammenarbeit und Kapazitätenaufbau.
- Regionale Zusammenarbeit, insbesondere im Rahmen der Östlichen Partnerschaft, der Union für den Mittelmeerraum und der Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand.
- Hochschulbildung und Kompetenzentwicklung, Mobilität von Studenten und akademischem Personal, Jugend und Kultur.
- Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Entwicklung des Handels und des Privatsektors sowie Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen.
- Energiesektor, einschließlich Energienetze.
- Verkehr und Infrastrukturverbund.
- Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, einschließlich Gewässer; umweltverträgliches Wachstum; Umwelt sowie Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz.
- Unterstützung der Zivilgesellschaft.
- Mobilitäts- und Migrationsmanagement.
- Vertrauensbildende Maßnahmen und andere Maßnahmen, die zur Vermeidung bzw. Beilegung von Konflikten beitragen.
3) Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Wirtschaftliche und soziale Entwicklung.
- Umwelt, öffentliche Gesundheit und Sicherheit.
- Freier Personen-, Waren- und Kapitalverkehr.
ANTRAGSBERECHTIGTE
- Mitgliedstaaten der EU.
- Partnerländer und die Russische Föderation.
- Entwicklungsländer und -gebiete, die in der vom OECD-DAC veröffentlichten Liste der Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe aufgeführt sind.
- Entwicklungsländer, die in der Liste der Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe aufgeführt sind und die der G20 angehören.
- Länder, für die die EU-Kommission festgestellt hat, dass ein gegenseitiger Zugang zur Außenhilfe besteht.
- Mitgliedstaaten der OECD.
BUDGET
Das Budget für den Zeitraum 2014-2020 beträgt 15 432 634 000 EUR.
WEITERE INFORMATIONEN
Ausschreibungen: webgate.ec.europa.eu/europeaid/online-services/index.cfm?do=publi.welcome&nbPubliList=15&orderby=upd&orderbyad=Desc&searchtype=QS.
EU- Kommission: ec.europa.eu/world/enp/index_de.htm.
Programmtext: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:077:0027:0043:DE:PDF.
ALLGEMEINES ZIEL
Die Europäische Union gründet sich auf die Werte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten. Das DCI ist bestrebt, diese durch Dialog und Zusammenarbeit mit Partnerländern und -regionen zu fördern, fortzuentwickeln und weltweit zu festigen.
SPEZIFISCHE ZIELE
Das Programm zur Entwicklungszusammenarbeit (DCI) hat die Verringerung und langfristig die Beseitigung der Armut, die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung sowie die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, eine verantwortungsvolle Staatsführung, die Menschenrechte und die Grundsätze des Völkerrechts zum Ziel.
Das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit fördert die folgenden Teilbereiche:
- geografische Programme zur Unterstützung der Entwicklungszusammenarbeit mit den Entwicklungsländern, die in der von der OECD/DAC erstellten Liste der Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe aufgeführt sind;
- thematische Programme zum Thema entwicklungsrelevante globale öffentliche Güter und Herausforderungen sowie zur Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft und lokaler Behörden in den Partnerländern;
- ein Afrika-weites Programm zur Unterstützung der strategischen Partnerschaft zwischen Afrika und der Union.
MASSNAHMEN
1) Geografische Programme
a) Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolle Staatsführung
- Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
- Gleichstellung der Geschlechter, Mitgestaltungsmacht und Chancengleichheit.
- Verwaltung des öffentlichen Sektors auf zentraler und lokaler Ebene.
- Steuerpolitik und -verwaltung.
- Bekämpfung der Korruption.
- Zivilgesellschaft und lokale Behörden.
- Förderung und Schutz der Rechte von Kindern.
b) Integratives und nachhaltiges Wachstum zugunsten der menschlichen Entwicklung
- Gesundheit, Bildung, Sozialschutz, Beschäftigung und Kultur.
- Unternehmensumfeld, regionale Integration und Weltmärkte.
- Nachhaltige Landwirtschaft, Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit.
- Nachhaltige Energie.
- Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen einschließlich Land, Wald und Wasser.
- Klimawandel und Umwelt.
c) Andere entwicklungsrelevante Bereiche
- Migration und Asyl.
- Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit.
- Widerstandsfähigkeit und Reduzierung des Katastrophenrisikos.
- Entwicklung und Sicherheit einschließlich Konfliktverhütung.
d) Spezifische Bereiche der Zusammenarbeit: Lateinamerika
- Förderung des sozialen Zusammenhalts, insbesondere in den Bereichen soziale Inklusion, menschenwürdige Arbeit, Gerechtigkeit und Geschlechtergleichstellung.
- Angehen von Governance-Fragen und Unterstützung politischer Reformen, insbesondere in den Bereichen Sozialpolitik, öffentliche Finanzverwaltung und Steuern, Sicherheit sowie Stärkung der verantwortungsvollen Staatsführung.
- Unterstützung einer aktiven und unabhängigen Zivilgesellschaft und Stärkung des sozialen Dialogs anhand einer Unterstützung für die Sozialpartner.
- Stärkung des sozialen Zusammenhalts insbesondere durch Schaffung und Stärkung von nachhaltigen Systemen des sozialen Schutzes, einschließlich der Sozialversicherung und einer Steuerreform.
- Unterstützung der Staaten Lateinamerikas bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Verhinderung, Untersuchung, Strafverfolgung, Bestrafung und Entschädigung von bzw. bei Frauenmorden.
- Unterstützung verschiedener Prozesse der regionalen Integration und des Verbunds von Netzinfrastruktureinrichtungen.
- Zusammenhang zwischen Entwicklung und Sicherheit.
- Stärkung der Kapazitäten zur Bereitstellung eines universalen Zugangs zu hochwertigen sozialen Basisdiensten, insbesondere im Gesundheits- und Bildungssektor.
- Unterstützung bildungspolitischer Strategien und der Entwicklung eines gemeinsamen lateinamerikanischen Hochschulraums.
- Befassung mit der wirtschaftlichen Anfälligkeit und Beitrag zum Strukturwandel durch Aufbau starker Partnerschaften in den Bereichen des fairen und offenen Handels.
- Minderung der nachteiligen Auswirkungen, die sich für die Wirtschaft vieler Länder dieser Region durch ihren Ausschluss aus dem Schema allgemeiner Zollpräferenzen ergeben werden.
- Gewährleistung eines angemessenen Followups zu kurzfristig angelegten Soforthilfemaßnahmen, um auch Wiederaufbaumaßnahmen nach Katastrophen oder Krisen zu berücksichtigen, die über andere Finanzierungsinstrumente durchgeführt werden.
e) Spezifische Bereiche der Zusammenarbeit: Südasien
Förderung der demokratischen Staatsführung:
- Unterstützung demokratischer Prozesse; Förderung einer wirksamen demokratischen Staatsführung; Stärkung der öffentlichen Einrichtungen und Stellen;
- Unterstützung des Aufbaus einer aktiven und unabhängigen Zivilgesellschaft, einschließlich der Medien; Stärkung des sozialen Dialogs anhand einer Unterstützung für die Sozialpartner;
- Aufbau und Stärkung legitimer, leistungsfähiger und rechenschaftspflichtiger öffentlicher Einrichtungen; Förderung institutioneller Reformen und von Verwaltungsreformen;
- Stärkung des Schutzes der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten, Migranten, indigenen Völkern und schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen; Bekämpfung von Diskriminierung, von sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt, von Gewalt gegen Kinder und Bekämpfung des Menschenhandels;
- Schutz der Menschenrechte durch Förderung institutioneller Reformen, u.a. in den Bereichen verantwortungsvolle Staatsführung und Korruptionsbekämpfung, Verwaltung der öffentlichen Finanzen, Steuern und Reform der öffentlichen Verwaltung.
Förderung der sozialen Inklusion und der menschlichen Entwicklung in allen ihren Dimensionen:
- Förderung des sozialen Zusammenhalts, insbesondere der sozialen Inklusion, der menschenwürdigen Arbeit und der Gerechtigkeit;
- Stärkung der Kapazitäten zur Bereitstellung eines universalen Zugangs zu sozialen Basisdiensten, insbesondere im Gesundheits- und Bildungssektor;
- Förderung von sozialem Schutz und sozialer Inklusion, menschenwürdiger Arbeit und Kernarbeitsnormen;
- Förderung hochwertiger Dienstleistungen im Bereich der Bildung, der beruflichen Bildung und der Gesundheit, zu denen alle (einschließlich Mädchen und Frauen) Zugang haben;
- Bekämpfung von Gewalt aufgrund des Geschlechts und der Abstammung; Kindesentführung, Korruption und organisierte Kriminalität; Drogenerzeugung, -konsum und –handel; sowie andere Formen illegalen Handels;
- Schaffung von entwicklungsfördernden Partnerschaften in den Bereichen Landwirtschaft, Entwicklung des Privatsektors, Handel, Investitionen, Entwicklungshilfe, Migration, Forschung, Innovation und Technologie.
Förderung der nachhaltigen Entwicklung, Verbesserung der Widerstandsfähigkeit südasiatischer Gesellschaften gegen Klimawandel und Naturkatastrophen:
- Förderung des nachhaltigen und integrativen Wachstums und von Lebensgrundlagen, der integrierten Entwicklung des ländlichen Raums, nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft, der Nahrungsmittelsicherheit und Ernährung;
- Förderung der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und erneuerbaren Energiequellen; Schutz der biologischen Vielfalt; Wasser- und Abfallwirtschaft; Boden- und Waldschutz;
- Beitrag zu den Bemühungen um den Klimaschutz durch Unterstützung von Maßnahmen, die auf die Anpassung, Abschwächung und Katastrophenrisikoverringerung ausgerichtet sind;
- Unterstützung der Anstrengungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Diversifizierung, der Wettbewerbsfähigkeit, des Handels und der Entwicklung des Privatsektors mit besonderem Schwerpunkt auf Kleinstunternehmen und KMU;
- Förderung von nachhaltiger Produktion und nachhaltigem Verbrauch sowie von Investitionen in saubere Technologien, nachhaltige Energie, Verkehr, nachhaltige Landwirtschaft und Fischerei; Schutz und Verbesserung der biologischen Vielfalt;
- Unterstützung der Katastrophenvorsorge und des langfristigen Wiederaufbaus nach Katastrophen, u.a. im Bereich Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit sowie Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen.
Unterstützung der regionalen Integration und Kooperation:
- ergebnisorientierte Förderung der regionalen Integration und Kooperation durch Unterstützung der regionalen Integration und des regionalen Dialogs;
- Unterstützung eines effizienten Grenzmanagements und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung in Grenzregionen; Bekämpfung der organisierten Kriminalität und von Drogenerzeugung, -konsum und -handel;
- Unterstützung regionaler Initiativen zur Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten.
f) Spezifische Bereiche der Zusammenarbeit: Nord- und Südostasien
Förderung der demokratischen Staatsführung:
- Beitrag zur Demokratisierung; Aufbau und Stärkung legitimer, leistungsfähiger und rechenschaftspflichtiger öffentlicher Institutionen und Stellen sowie Schutz der Menschenrechte;
- Stärkung des Schutzes der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern; Förderung der Kernarbeitsnormen; Diskriminierungsbekämpfung;
- Unterstützung der Menschenrechtsstrukturen des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN), insbesondere der Arbeiten der zwischenstaatlichen Menschenrechtskommission des ASEAN;
- Aufbau und Stärkung legitimer, leistungsfähiger und rechenschaftspflichtiger öffentlicher Einrichtungen und Stellen;
- Unterstützung einer aktiven, gut organisierten und unabhängigen Zivilgesellschaft und Stärkung des sozialen Dialogs anhand einer Unterstützung für die Sozialpartner;
- Unterstützung der in der Region unternommenen Anstrengungen für mehr Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit für die Bürger, einschließlich durch Reformen der Justiz und des Sicherheitssektors; Förderung der interethnischen und interreligiösen Dialoge und Friedensprozesse;
- vor dem Hintergrund des Zusammenhangs zwischen Entwicklung und Sicherheit: Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität; Bekämpfung von Drogenerzeugung, -konsum und -handel sowie anderer Formen illegalen Handels; Unterstützung eines effizienten Grenzmanagements und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.
Förderung der sozialen Inklusion und der menschlichen Entwicklung:
- Förderung des sozialen Zusammenhalts, insbesondere der sozialen Inklusion, der menschenwürdigen Arbeit, der Gerechtigkeit sowie der Geschlechtergleichstellung;
- Stärkung der Kapazitäten zur Bereitstellung eines universalen Zugangs zu sozialen Basisdiensten, insbesondere im Gesundheits-und Bildungssektor;
- Schaffung von entwicklungsfördernden Partnerschaften in den Bereichen Landwirtschaft, Entwicklung des Privatsektors, Handel, Investitionen, Entwicklungshilfe, Migration, Forschung, Innovation und Technologie; Bereitstellung öffentlicher Güter mit dem Ziel der Verringerung der Armut und der sozialen Inklusion;
- Unterstützung der Anstrengungen in der Region zur Prävention von Gesundheitsgefährdungen und zur Reaktion auf diese, einschließlich derjenigen, die ihren Ursprung an den Schnittstellen zwischen Tieren, Menschen und ihrem jeweiligen Umfeld haben;
- Förderung eines diskriminierungsfreien Bildungs- und Ausbildungsangebots, auch im Bereich des lebenslangen Lernens einschließlich Hochschulbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung; Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte;
- Förderung einer umweltgerechteren Wirtschaft und eines nachhaltigen und integrativen Wachstums, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Nahrungsmittelsicherheit, Ernährung, nachhaltige Energien, Schutz und Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie Ökosystemleistungen;
- vor dem Hintergrund des Zusammenhangs zwischen Sicherheit und Entwicklung: Vorgehen gegen Gewalt aufgrund des Geschlechts und der Abstammung sowie gegen Kindesentführung.
Förderung der nachhaltigen Entwicklung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit südasiatischer Gesellschaften gegen Klimawandel und Naturkatastrophen:
- Unterstützung des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel; Förderung des nachhaltigen Verbrauchs und nachhaltiger Produktionsprozesse;
- Unterstützung der Region bei der durchgängigen Berücksichtigung des Klimawandels bei Strategien für die nachhaltige Entwicklung; Unterstützung bei der Entwicklung von auf Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ausgerichteten Strategien;
- angesichts des Bevölkerungswachstums und der sich wandelnden Nachfrage der Verbraucher: Förderung von nachhaltigem Verbrauch und nachhaltiger Produktion sowie von Investitionen in saubere Technologien;
- Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung durch Gewährleistung eines angemessenen Followups zu kurzfristig angelegten Soforthilfemaßnahmen.
- Unterstützung der regionalen Integration und Zusammenarbeit in Nord- und Südostasien:
- ergebnisorientierte Förderung einer verstärkten regionalen Integration und Zusammenarbeit durch Unterstützung der regionalen Integration und des regionalen Dialogs;
- Unterstützung der sozioökonomischen Integration und Verbundfähigkeit des ASEAN;
- Förderung der handelsbezogenen Unterstützung und der Entwicklungshilfe für Handel, auch um sicherzustellen, dass Kleinstunternehmen und KMU von internationalen Handelsmöglichkeiten profitieren können;
- Mobilisierung von Finanzmitteln für nachhaltige Infrastrukturen und Netzwerke, die der regionalen Integration, sozialen Inklusion, dem sozialen Zusammenhalt und dem nachhaltigen Wachstum Vorschub leisten;
- Förderung des Dialogs zwischen den Einrichtungen und Mitgliedstaaten des ASEAN und der Union;
- Unterstützung regionaler Initiativen zur Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten; Beitrag zur Prävention von Gesundheitsgefährdungen und zur Reaktion auf diese, einschließlich derjenigen, die ihren Ursprung an den Schnittstellen zwischen Tieren, Menschen und ihrem jeweiligen Umfeld haben.
g) Spezifische Bereiche der Zusammenarbeit: Zentralasien
- Leistung eines Beitrags zu einer nachhaltigen und integrativen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zum sozialen Zusammenhalt und zur Demokratie.
- Unterstützung der Nahrungsmittelsicherheit; Zugangsmöglichkeiten der lokalen Bevölkerungsgruppen zu nachhaltiger Energieversorgungssicherheit, Wasser- und Sanitärversorgung; Förderung und Unterstützung bei der Vorbereitung auf Katastrophenfälle und der Anpassung an den Klimawandel.
- Unterstützung für repräsentative und demokratisch gewählte Parlamente; Förderung und Unterstützung bei der verantwortungsvollen Staatsführung und Demokratisierungsprozessen.
- Förderung eines nachhaltigen und breitenwirksamen Wirtschaftswachstums; Abbau sozialer und regionaler Ungleichheiten; Unterstützung der Innovation und Technologie, menschenwürdigen Arbeit, Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung.
- Unterstützung eines effizienten Grenzmanagements und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung in Grenzregionen.
- Förderung der bilateralen und der regionalen Kooperation, des Dialogs und der Integration.
- Stärkung der Kapazitäten zur Bereitstellung eines universalen Zugangs zu hochwertigen sozialen Basisdiensten, insbesondere im Gesundheits- und Bildungssektor.
h) Spezifische Bereiche der Zusammenarbeit: Naher und Mittlerer Osten
- Behandlung von Demokratisierungs-und Governance-Fragen (einschließlich im Steuerwesen), Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter, Grundfreiheiten und politische Gleichstellung;
- Unterstützung der Zivilgesellschaft bei ihrem Einsatz zur Achtung der Grundrechte, Menschenrechte und Grundsätze der Demokratie;
- Förderung des integrativen Wachstums und Unterstützung von sozialem Zusammenhalt und Entwicklung, insbesondere die Schaffung von Arbeitsplätzen, soziale Inklusion, menschenwürdige Arbeit und Gerechtigkeit sowie Geschlechtergleichstellung;
- Unterstützung der Entwicklung der zivilgesellschaftlichen Kultur, insbesondere über allgemeine und berufliche Bildung und eine Beteiligung der Kinder, jungen Menschen und Frauen;
- Förderung nachhaltiger wirtschaftlicher Reformen und Diversifizierung, offene und faire Handelsbeziehungen, Entwicklung einer regulierten und nachhaltigen sozialen Marktwirtschaft;
- Förderung gutnachbarschaftlicher Beziehungen, der regionalen Zusammenarbeit, des regionalen Dialogs und der regionalen Integration, u.a. mit vom Europäischen Nachbarschaftsinstrument abgedeckten Ländern;
- Förderung einer nachhaltigen und gerechten Bewirtschaftung der Wasserressourcen sowie Schutz der Wasserressourcen;
- Ergänzung der Ressourcen, die im Rahmen dieser Verordnung eingesetzt werden, durch kohärente Maßnahmen und Unterstützung im Rahmen anderer Instrumente und Strategien der Union, die sich auf den Zugang zum Binnenmarkt der Union, die Mobilität der Arbeitskräfte und die breiter angelegte regionale Integration beziehen können;
- vor dem Hintergrund des Zusammenhangs zwischen Sicherheit und Entwicklung: Bekämpfung von Drogenerzeugung, -konsum und -handel;
- vor dem Hintergrund des Zusammenhangs zwischen Entwicklung und Migration: Migrationssteuerung und Unterstützung für Flüchtlinge und Vertriebene.
i) Spezifische Bereiche der Zusammenarbeit: andere Länder
- Unterstützung der Bemühungen zur Konsolidierung einer demokratischen Gesellschaft, der verantwortungsvollen Staatsführung und der Achtung der Menschenrechte.
- Unterstützung für Anpassungsbemühungen infolge der Einrichtung verschiedener Freihandelszonen.
- Unterstützung der Bekämpfung von Armut, Ungleichheit und Ausgrenzung, u.a. durch Eingehen auf die Grundbedürfnisse benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen.
- Stärkung der Kapazitäten zur Bereitstellung eines universalen Zugangs zu sozialen Basisdiensten, insbesondere im Gesundheits- und Bildungssektor.
- Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen mit einem besonderen Augenmerk auf der IAO-Agenda für menschenwürdige Arbeit.
- Befassung mit der wirtschaftlichen Anfälligkeit und Beitrag zum Strukturwandel mit besonderem Schwerpunkt auf menschenwürdiger Arbeit.
- Auseinandersetzung mit dem Thema sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt und mit Gesundheitsfragen, einschließlich HIV/AIDS und der Auswirkungen dieser Krankheit auf die Gesellschaft.
2) Thematische Programme
a) Programm GLOBALE ÖFFENTLICHE GÜTER UND HERAUSFORDERUNGEN
Das Programm „Globale öffentliche Güter und Herausforderungen“ zielt darauf ab, die Zusammenarbeit, den Austausch von Wissen und Erfahrungen sowie die Kapazitäten der Partnerländer zu stärken, einen Beitrag zur Beseitigung der Armut, zum sozialen Zusammenhalt und zu einer nachhaltigen Entwicklung zu leisten.
Im Bereich Umwelt und Klimawandel lauten die Ziele:
- Beitrag zur externen Dimension der Umwelt-und der Klimaschutzpolitik;
- vorgeschaltete Unterstützung der Entwicklungsländer, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie die MDG oder die Ziele eines von der Union und den Mitgliedstaaten vereinbarten Folgerahmens erreichen;
- Durchführung der Initiativen der Union und von Verpflichtungen, die die Union auf internationaler und regionaler Ebene eingegangen ist und/oder die grenzübergreifender Art sind, insbesondere des Klimawandels, der CO2-Emissionen, Schutz der Ökosysteme;
- Beitrag zur Steigerung der Integration und der durchgängigen Berücksichtigung von Klima- und Umweltschutzzielen in der Entwicklungszusammenarbeit der Union;
- Stärkung einer verantwortungsvollen Umweltpolitik und Unterstützung bei der Entwicklung internationaler Politiken;
- Einbeziehung sowohl des Katastrophen-Risikomanagements als auch der Anpassung an den Klimawandel in die Planung und Investitionen auf dem Gebiet der Entwicklung und Förderung der Durchführung von Strategien;
- Anerkennung der Rolle der Landwirtschaft und der Viehhaltung in der Klimapolitik durch Förderung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft und der Viehhaltung als autonome Anpassungs- und Abmilderungsstrategien im Süden.
Im Bereich der nachhaltigen Energie zielt das Programm ab auf:
- Förderung des Zugangs zu zuverlässigen, sicheren, erschwinglichen, klimaschonenden und nachhaltigen Energiedienstleistungen;
- Förderung der verstärkten Nutzung der Technologien für den Einsatz erneuerbarer Energien;
- Förderung der Energieversorgungssicherheit für Partnerländer und lokale Gemeinschaften.
Die Ziele bzw. Förderbereiche mit Bezug auf die menschliche Entwicklung – einschließlich menschenwürdiger Arbeit, sozialer Gerechtigkeit und Kultur – sind:
- Gesundheit:
- Bildung, Wissen und Fähigkeiten;
- Gleichstellung der Geschlechter, Mitgestaltungsmacht der Frau und Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen;
- Kinder und junge Leute;
- Diskriminierungsverbot;
- Beschäftigung, Kompetenzen, Sozialschutz und soziale Inklusion;
- Wachstum, Arbeitsplätze und Beteiligung des Privatsektors;
- Kultur.
In den Bereichen Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit sowie bei der nachhaltigen Entwicklung soll die Zusammenarbeit den Austausch von Wissen und Erfahrungen und die Kapazität der Partnerländer in den vier Hauptbereichen der Nahrungsmittelsicherheit stärken: Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln, Zugang zu Nahrungsmitteln, Verwendung und Stabilität. Das beinhaltet:
- Förderung der Entwicklung einer nachhaltigen kleinbäuerlichen Landwirtschaft und Viehhaltung durch Sicherung des Zugangs zu ökosystemgestützten, CO2-armen und klimaresistenten Technologien;
- Unterstützung einer ökologisch und sozial verantwortlichen Politikgestaltung und Governance;
- Stärkung der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit durch geeignete Strategien, einschließlich Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen;
- Förderung sicherer und nachhaltiger Praktiken in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette.
Die Zusammenarbeit in den Themenfeldern Migration und Asyl dient schließlich dazu, den politischen Dialog, den Austausch von Wissen und Erfahrungen sowie die Kapazitäten der Partnerländer, der Organisationen der Zivilgesellschaft und der lokalen Gebietskörperschaften zur Unterstützung der Mobilität von Personen als positives Element der menschlichen Entwicklung zu stärken:
- Förderung der Migrationsgovernance auf allen Ebenen, mit besonderem Schwerpunkt auf den sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Migration;
- Unterstützung für eine bessere Steuerung der Migrationsströme in allen ihren Dimensionen;
- Optimierung der Auswirkungen der zunehmenden regionalen und globalen Mobilität der Menschen und insbesondere der gut gesteuerten Arbeitsmigration;
- Förderung eines gemeinsamen Verständnisses des Zusammenhangs zwischen Migration und Entwicklung;
- Verbesserung der Asyl- und Aufnahmekapazitäten in Partnerländern.
b) Programm ORGANISATIONEN DER ZIVILGESELLSCHAFT UND LOKALE BEHÖRDEN
Das Ziel des Programms besteht darin, die Organisationen der Zivilgesellschaft und die lokalen Behörden in Partnerländern, in Bewerberländern und potenziellen Bewerbern zu stärken.
Dieses Programm trägt zu Folgendem bei:
- einer inklusiven und mitgestaltenden Gesellschaft in den Partnerländern durch gestärkte Organisationen der Zivilgesellschaft und lokale Behörden;
- einer größeren Sensibilisierung in Europa für Entwicklungsfragen und zur Mobilisierung aktiver Unterstützung in der Union, in Bewerberländern und potenziellen Bewerbern für die Armutsminderungs- und Entwicklungsstrategien der Partnerländer;
- einer größeren Kapazität der Netze, Plattformen und Allianzen der Zivilgesellschaft und der lokalen Behörden in Europa sowie im Süden zwecks Sicherung eines umfassenden und fortlaufenden Politikdialogs zu Entwicklungsfragen.
Im Rahmen dieses Programms können folgende Maßnahmen unterstützt werden:
- Maßnahmen in Partnerländern, durch die benachteiligte und Randgruppen über die Bereitstellung grundlegender Dienste durch Organisationen der Zivilgesellschaft und lokale Behörden unterstützt werden;
- Ausbau der Kapazitäten der Zielakteure, ergänzend zur Unterstützung im Rahmen nationaler Programme;
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Entwicklungsfragen; Befähigung der Menschen, aktive und verantwortungsbewusste Staatsbürger zu werden; Förderung der formalen und informellen entwicklungspolitischen Bildung;
- Koordinierung, Kapazitätenentwicklung und institutionelle Stärkung der Netze der Zivilgesellschaft und lokaler Behörden innerhalb ihrer Organisationen und zwischen verschiedenen Arten von Akteuren in der entwicklungspolitischen Debatte.
3) Afrika-weites Programm
Das Afrika-weite Programm leistet Unterstützung für die Ziele und allgemeinen Grundsätze der strategischen Partnerschaft zwischen Afrika und der Union. Es fördert den Grundsatz einer Partnerschaft, in deren Mittelpunkt die Menschen stehen, sowie den Grundsatz: Afrika als Einheit behandeln. Das Programm leistet insbesondere auf folgenden Gebieten der Partnerschaft Unterstützung:
- Frieden und Sicherheit;
- demokratische Staatsführung und Menschenrechte;
- Handel, regionale Integration und Infrastruktur;
- MDG und Entwicklungsziele für die Zeit nach 2015;
- Energie;
- Klimawandel und Umwelt;
- Migration, Mobilität und Beschäftigung;
- Wissenschaft, Informationsgesellschaft und Raumfahrt;
- Querschnittsthemen.
FÖRDERFÄHIGE LÄNDER
Förderfähige Länder im Rahmen der geographischen Programme:
- Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay, Venezuela;
- Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Birma, Demokratische Volksrepublik Korea, Kambodscha, China, Indien, Indonesien, Laos, Malaysia, Malediven, Mongolei, Nepal, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Thailand, Vietnam;
- Kasachstan, Kirgisische Republik, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan;
- Iran, Irak, Oman, Saudi-Arabien, Jemen;
- Südafrika.
Förderfähige Länder im Rahmen der thematischen Programme:
- die oben genannten Länder der geographischen Programme;
- Länder, die über das Nachbarschaftsinstrument förderfähig sind;
- Länder, die für eine geographische Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds in Betracht kommen: AKP-Länder, überseeische Länder und Gebiete.
ANTRAGSBERECHTIGTE
Förderberechtigt sind als „Organisationen der Zivilgesellschaft“ insbesondere folgende nichtstaatliche gemeinnützige Akteure:
Nichtregierungsorganisationen; Organisationen der indigenen Völker; Organisationen nationaler und/oder ethnischer Minderheiten; Diaspora-Organisationen; Migranten-Organisationen in Partnerländern; lokale Berufsverbände und Bürgergruppen; Kooperativen; Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften; Organisationen der Wirtschafts- und Sozialakteure; Organisationen zur Bekämpfung von Korruption und Betrug; Organisationen zur Förderung verantwortungsvoller Staatsführung; Bürgerrechtsorganisationen und Organisationen zur Bekämpfung der Diskriminierung; lokale Organisationen, die im Bereich der regionalen dezentralen Zusammenarbeit und Integration tätig sind; Verbraucherverbände; Frauen- und Jugendorganisationen; Umwelt-, Bildungs-, Kultur-, Forschungs- und wissenschaftliche Organisationen; Hochschulen; Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften; Medien; sowie alle nichtstaatlichen Vereinigungen und unabhängigen Stiftungen, einschließlich unabhängiger politischer Stiftungen, die einen Beitrag zur Erreichung der Ziele dieser Verordnung leisten können.
„Lokale Behörden“ sind ein breites Spektrum staatlicher Stellen der verschiedenen Ebenen und Bereiche der öffentlichen Verwaltung unterhalb der nationalen Ebene, d.h. auf Ebene der Kommunen, Gemeinschaften, Kreise, Bezirke, Provinzen, Regionen usw.
BUDGET
Das Budget für den Zeitraum 2014-2020 beträgt 19 661 639 000 EUR.
WEITERE INFORMATIONEN
Programmtext:
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:077:0044:0076:DE:PDF.
Die Europäische Union in der Welt: ec.europa.eu/europeaid/how/finance/dci_en.htm.
ALLGEMEINES ZIEL
Mit dem Partnerschaftsinstrument werden Maßnahmen unterstützt, die wirksam und flexibel den Zielen dienen, die sich aus den bilateralen, regionalen oder multilateralen Beziehungen der Union zu Drittstaaten ergeben. Das PI soll sich globalen Herausforderungen widmen und gewährleisten, dass die auf multilateraler Ebene gefassten Beschlüsse angemessen umgesetzt werden. Das neue Partnerschaftsinstrument ersetzt das bisherige ICI-Programm für Länder mit hohem Bruttoinlandsprodukt wie die USA, Kanada und Japan.
SPEZIFISCHE ZIELE
Das Partnerschaftsinstrument hat folgende spezifischen Ziele:
- Unterstützung der Strategien der Union für bilaterale, regionale und regionsübergreifende Partnerschaften; Förderung des Politikdialogs und Ausarbeitung kollektiver Ansätze und Antworten auf globale Herausforderungen;
- Umsetzung der internationalen Dimension der Strategie Europa 2020;
- Verbesserung des Zugangs zu Märkten von Partnerländern; Förderung von Handels-, Investitions- und Geschäftsmöglichkeiten für Unternehmen aus der Union durch Wirtschaftspartnerschaften sowie Zusammenarbeit von Unternehmen und bei Rechts- und Verwaltungsvorschriften;
- breit angelegte Förderung der Kenntnisse über die Union; Förderung ihrer Sichtbarkeit und Rolle auf der Weltbühne durch Mittel der Public Diplomacy, persönliche Kontakte, Zusammenarbeit im Bildungs- und Hochschulbereich sowie Zusammenarbeit von Denkfabriken; Sensibilisierungsmaßnahmen zur Förderung der Werte und Interessen der Union.
MASSNAHMEN
Unterstützung der Strategien der Union für bilaterale, regionale und regionsübergreifende Partnerschaften; Förderung des Politikdialogs und Ausarbeitung kollektiver Ansätze und Antworten auf globale Herausforderungen:
- Unterstützung der Durchführung von Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, Aktionsplänen und ähnlichen bilateralen Instrumenten;
- Vertiefung des politischen und wirtschaftlichen Dialogs mit den Drittländern, die im Weltgeschehen, einschließlich der Außenpolitik, eine besondere Rolle spielen;
- Förderung der Zusammenarbeit mit einschlägigen Drittländern betreffend bilaterale und globale Fragen von gemeinsamem Interesse;
- Förderung eines geeigneten Followup oder einer aufeinander abgestimmten Umsetzung der Schlussfolgerungen internationaler Gremien wie der G20; Stärkung der Zusammenarbeit bei globalen Herausforderungen, die insbesondere den Klimawandel, die Energieversorgungssicherheit und den Umweltschutz betreffen;
- Stimulierung der Bemühungen der Partnerländer zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, vor allem durch Förderung und Unterstützung angemessener Regulierungs- und Leistungsstandards;
- Förderung der Ökologisierung von Produktion und Handel;
- Entwicklung der Zusammenarbeit im Energiebereich;
- verstärkte Nutzung erneuerbarer und nachhaltiger Energiequellen.
Umsetzung der internationalen Dimension der Strategie Europa 2020:
- Stärkung des Politikdialogs und der Zusammenarbeit mit einschlägigen Drittländern unter Berücksichtigung sämtlicher Bereiche im Rahmen von Europa 2020;
- Förderung der internen Politik der Union in den Beziehungen zu den wichtigsten Partnerländern; in diesem Zusammenhang: Unterstützung der Konvergenz im Bereich der Regulierung.
Erleichterung und Unterstützung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu den Partnerländern:
- Förderung eines sicheren Umfelds für Investitionen und Unternehmen, einschließlich des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums, der Beseitigung ungerechtfertigter Marktzugangshemmnisse und der verstärkten Zusammenarbeit bei Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Förderung der Chancen von Waren und Dienstleistungen aus der Union, insbesondere in Bereichen, in denen die Union einen Wettbewerbsvorteil hat; Förderung internationaler Standards;
- Unterstützung der Aushandlung, Umsetzung und Durchsetzung von Handels- und Investitionsabkommen, deren Vertragspartei die Union ist.
- Förderung der Kenntnisse über die Union sowie ihrer Sichtbarkeit und Rolle auf der Weltbühne:
- Verstärkung der Mobilität von Studenten und akademischem Personal mit dem Ziel der Errichtung von Partnerschaften zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und der Entwicklung gemeinsamer Abschlüsse im Hinblick auf die akademische Anerkennung;
- Förderung der Werte und Interessen der Union in den Partnerländern durch eine verstärkte Public Diplomacy und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Unterstützung der mit dem Instrument verfolgten Ziele.
ANTRAGSBERECHTIGTE
Mit dem Partnerschaftsinstrument werden Maßnahmen der Zusammenarbeit mit Ländern unterstützt, bei denen die Union ein strategisches Interesse an der Förderung der Beziehungen hat – insbesondere bei Industrieländern und Entwicklungsländern, die im Weltgeschehen, einschließlich der Außenpolitik, in Weltwirtschaft und -handel, in multilateralen Foren, bei der globalen Ordnungspolitik und bei der Bewältigung globaler Herausforderungen eine besondere Rolle spielen oder in denen die Union andere wesentliche Interessen hat.
BUDGET
Das Budget für den Zeitraum 2014-2020 beträgt 954 765 000 EUR.
WEITERE INFORMATIONEN
EU-Kommission: ec.europa.eu/europeaid/how/finance/mff/myths-eu-budget_financial-instruments_en.htm.
Programmtext: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:077:0077:0084:DE:PDF.
ALLGEMEINES ZIEL
Über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanziert die EU ihre Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten der AKP-Gruppe: Afrika, Karibik, Pazifik. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das im Jahr 2000 unterzeichnete und 2003 in Kraft getretene Cotonou-Abkommen mit einer 20-jährigen Laufzeit.
SPEZIFISCHE ZIELE
Das übergeordnete Ziel des EEF ist – im Einklang mit den Millenniums-Entwicklungszielen der Vereinten Nationen – die Bekämpfung von Armut in den AKP-Staaten. Eine wichtige Rolle nehmen hierbei Investitionen in physische und soziale Infrastrukturen sowie der Kapazitätenaufbau und die Unterstützung in Bezug auf verantwortungsvolle Regierungsführung und regionale Integration ein.
MASSNAHMEN
Der EEF finanziert Projekte oder Programme, die zur wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Entwicklung der betreffenden Länder beitragen. Er umfasst mehrere Instrumente, wie nichtrückzahlbare Hilfe, Risikokapital und Darlehen an den Privatsektor. Wann immer es die makroökonomische und politische Situation des Empfängerlandes erlaubt, soll dieses Förderinstrument zum Einsatz kommen. Ist dies nicht möglich, finanziert die EU Sektorenprogramme (Sector Wide Approach Programmes, SWAP) oder – falls auch das nicht umsetzbar ist – individuelle Programme bzw. Projekte oder auch Fondsbeiträge. Letztere werden über regionale oder internationale Organisationen umgesetzt.
Budgethilfen und Sektorenprogramme werden i.d.R. von technischer Hilfe begleitet; eine besondere Rolle nehmen hier Evaluierungs- und Monitoringleistungen ein.
ANTRAGSBERECHTIGTE
Die Empfängerländer des EEF sind:
- Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Komoren, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Republik Kongo, Ruanda, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sudan, Südafrika, Swasiland, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik;
- Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Domenica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago;
- Cookinseln, Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Niue, Osttimor, Palau, Papua-Neuguinea, Salomonen, Samoa, Tonga, Tuvalu, Vanuatu.
BUDGET
Die Mittel des EEF sind nicht Teil des Gemeinschaftshaushalts, sondern stammen aus den Haushalten der einzelnen Mitgliedstaaten der EU.
WEITERE INFORMATIONEN
Aufrufe: europa.eu/pol/dev/index_de.htm.
Programmtext: europa.eu/legislation_summaries/development/overseas_countries_territories/r12102_de.htm.
ALLGEMEINES ZIEL
Das Europäische Instrument für weltweite Demokratie und Menschenrechte (EIDHR, European Instrument for Democracy and Human Rights) fördert die Entwicklung und Konsolidierung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten weltweit.
Gefördert werden dabei:
- Unterstützung, Entwicklung und Konsolidierung der Demokratie in Drittländern durch Stärkung der partizipatorischen und repräsentativen Demokratie; Festigung des gesamten Demokratiezyklus, vor allem durch Förderung einer aktiven Rolle der Zivilgesellschaft in diesem Zyklus; Festigung der Rechtsstaatlichkeit; Verbesserung der Verlässlichkeit von Wahlprozessen, insbesondere durch Wahlbeobachtungsmissionen der EU;
- bessere Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN und sonstigen internationalen oder regionalen Menschenrechtsinstrumenten kundgegeben sind; verstärkter Schutz und bessere Förderung, Anwendung und Überwachung dieser Rechte vor allem durch Unterstützung von einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft, von Menschenrechtsverteidigern und Opfern von Repression und Misshandlung.
SPEZIFISCHE ZIELE
1) Unterstützung der Menschenrechte und der Menschenrechtsverteidiger in Situationen, in denen sie am stärksten gefährdet sind
Mit den zur Verwirklichung dieses Ziels getroffenen Maßnahmen soll wirksame Unterstützung für die am stärksten gefährdeten Menschenrechtsverteidiger und in Situationen geleistet werden, in denen die Grundrechte am stärksten gefährdet sind.
Das EIDHR soll u.a. dazu beitragen, den dringenden Bedarf von Menschenrechtsverteidigern zu decken; ferner wird mittel- und langfristige Unterstützung geleistet, die es Menschenrechtsverteidigern und der Zivilgesellschaft ermöglicht, ihre Arbeit durchzuführen.
Mit den Maßnahmen wird der aktuellen besorgniserregenden Entwicklung Rechnung getragen, dass immer weniger Raum für die Zivilgesellschaft bleibt.
2) Unterstützung für andere Prioritäten der Union im Bereich der Menschenrechte
Die Maßnahmen im Rahmen dieses Ziels konzentrieren sich darauf, Tätigkeiten zu unterstützen, bei denen das Eingreifen der Union einen Mehrwert erbringt oder bei denen die Union eine auf ein spezifisches Thema bezogene Verpflichtung eingegangen ist.
Die Maßnahmen stehen im Einklang mit den Prioritäten des Strategischen Rahmens und des Aktionsplans der EU für Menschenrechte und Demokratie.
Mit den zur Verwirklichung dieses Ziels getroffenen Maßnahmen werden u.a. die Menschenwürde; wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; die Bekämpfung der Straflosigkeit; die Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung; sowie die Rechte von Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter gefördert.
3) Unterstützung der Demokratie
Mit den Maßnahmen im Rahmen dieses Ziels werden friedliche Demokratiebewegungen in Drittländern unterstützt, um die partizipatorische und repräsentative Demokratie, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht zu stärken. Die Maßnahmen konzentrieren sich darauf, die politische Mitwirkung von Bürgern und die politische Vertretung sowie das Eintreten für die Demokratie zu festigen.
Es werden sämtliche Aspekte der Demokratisierung angegangen, darunter Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung und der Schutz der bürgerlichen und politischen Rechte: Meinungsfreiheit online und offline, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Dazu gehört auch eine aktive Teilnahme an der sich entwickelnden Diskussion zur Methodik im Bereich der Unterstützung der Demokratie.
Gegebenenfalls sollen die Maßnahmen den Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmissionen der EU Rechnung tragen.
4) Wahlbeobachtungsmissionen der EU
Die Maßnahmen im Rahmen dieses Ziels konzentrieren sich auf die Wahlbeobachtung, die als Teilaspekt der unter Ziel 3 beschriebenen generellen Förderung und Unterstützung demokratischer Prozesse dazu beiträgt, die Transparenz der Wahlprozesse zu verbessern und das Vertrauen in diese Prozesse zu stärken.
Die umfassenden Wahlbeobachtungsmissionen der EU werden allgemein als Vorzeigeprojekte des auswärtigen Handelns der Union anerkannt und stellen nach wie vor die Hauptmaßnahme zur Verwirklichung dieses Ziels dar.
Die Missionen sind das beste Mittel, um sowohl eine in Kenntnis der Sachlage erfolgende Bewertung der Wahlprozesse vornehmen als auch Empfehlungen zu deren weiterer Verbesserung im Kontext der Zusammenarbeit und des politischen Dialogs der Union mit Drittländern aussprechen zu können. Insbesondere wird der sich auf alle Etappen des Wahlzyklus (einschließlich entsprechender Folgemaßnahmen) erstreckende Ansatz weiterentwickelt mittels zusätzlicher Maßnahmen zur Verknüpfung von bilateralen Programmen und EIDHR-Projekten.
5) Gezielte Unterstützung der wichtigsten Akteure und Prozesse, einschließlich internationaler und regionaler Menschenrechtsinstrumente und -mechanismen
Allgemeines Ziel ist es, internationale und regionale Rahmenregelungen für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte, des Rechts und der Rechtsstaatlichkeit sowie der Demokratie im Einklang mit den politischen Prioritäten der Union zu stärken.
Die Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Ziels umfassen Tätigkeiten zur Förderung des Beitrags der lokalen Zivilgesellschaft zu den Menschenrechtsdialogen der EU oder die Entwicklung und Anwendung internationaler und regionaler Menschenrechtsinstrumente sowie internationaler Instrumente und Mechanismen auf dem Gebiet des Strafrechts, einschließlich des Internationalen Strafgerichtshofs. Der Förderung und Überwachung dieser Mechanismen durch die Zivilgesellschaft wird dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
MASSNAHMEN
Die Hilfe der Union konzentriert sich auf die folgenden Bereiche:
1) Unterstützung und Stärkung der partizipatorischen und repräsentativen Demokratie, einschließlich der parlamentarischen Demokratie, und der Demokratisierungsprozesse, vor allem mit Hilfe von Organisationen der Zivilgesellschaft auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene
- Förderung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit; des ungehinderten Personenverkehrs; der Meinungs- und Redefreiheit, einschließlich des politischen, künstlerischen und kulturellen Ausdrucks, des ungehinderten Zugangs zu Informationen, einer freien Presse und unabhängiger pluralistischer Medien sowohl herkömmlicher als auch IKT-gestützter Art, der Internetfreiheit und von Maßnahmen zur Bekämpfung der administrativen Hemmnisse bei der Ausübung dieser Freiheiten, inklusive der Bekämpfung der Zensur, insbesondere durch Erlass und Umsetzung einschlägiger Rechtsvorschriften.
- Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Förderung der Unabhängigkeit von Justiz und Legislative; Unterstützung und Bewertung von Reformen der Justiz und der Institutionen und ihrer Umsetzung; Förderung des Zugangs zum Recht sowie Unterstützung nationaler Menschenrechtsinstitutionen.
- Förderung und Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs, der internationalen Ad-hoc-Strafgerichte sowie von Verfahren der Übergangsjustiz, Wahrheitsfindungs- und Versöhnungsmechanismen.
- Unterstützung des Übergangs zur Demokratie und der Reformen zur Einführung einer effektiven und transparenten demokratischen Rechenschaftspflicht und -aufsicht im eigenen Land, einschließlich der Bereiche Sicherheit und Justiz; Verstärkung der Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen.
- Förderung des politischen Pluralismus und der demokratischen politischen Vertretung; Stärkung der politischen Mitwirkung von Frauen und Männern, vor allem von Angehörigen von Randgruppen und schutzbedürftigen Gruppen, sowohl als Wähler als auch als Kandidatinnen und Kandidaten an demokratischen Reformprozessen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.
- Konsolidierung der lokalen Demokratie durch Gewährleistung einer besseren Zusammenarbeit zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft und lokalen Behörden, die eine möglichst bürgernahe politische Vertretung fördert.
- Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben; Unterstützung der Gleichstellung der Geschlechter, der Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen und der politischen Vertretung von Frauen, insbesondere bei Prozessen des politischen Übergangs, der Demokratisierung und des Staatsaufbaus.
- Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben, wozu auch Maßnahmen zählen, die ihre Wahrnehmung der entsprechenden Freiheiten erleichtern; Unterstützung der Chancengleichheit, der Nichtdiskriminierung und politischen Vertretung.
- Unterstützung von Maßnahmen zur Erleichterung einer friedlichen Aussöhnung zwischen verschiedenen Teilen der Gesellschaft, einschließlich vertrauensbildender Maßnahmen im Bereich Menschenrechte und Demokratisierung.
2) Förderung und Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, vor allem mit Hilfe von Organisationen der Zivilgesellschaft
- Abschaffung der Todesstrafe und Einführung von Moratorien im Hinblick auf ihre Abschaffung, wo sie noch besteht.
- Verhinderung von Folter, Misshandlung und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung; Verhinderung des Verschwindenlassens; Rehabilitation von Folteropfern.
- Unterstützung und Schutz der Menschenrechtsverteidiger.
- Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie jeder Art von Diskriminierung, insbesondere aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Kaste, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung.
- Gedanken-, Gewissens-und Religions- bzw. Glaubensfreiheit, einschließlich durch Maßnahmen zur Beseitigung jeder Form von Hass, Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung.
- Rechte indigener Völker.
- Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören.
- Rechte lesbischer, schwuler, bisexueller, transsexueller und intersexueller Personen.
- Rechte von Frauen; Bekämpfung aller Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen, insbesondere von Genitalverstümmelung, Zwangsehen oder arrangierten Ehen, Verbrechen aus Gründen der Ehre, häuslicher und sexueller Gewalt sowie von Frauen- und Mädchenhandel.
- Rechte des Kindes, einschließlich der Bekämpfung der Kinderarbeit, des Kinderhandels und der Kinderprostitution sowie der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten; Schutz von Kindern vor Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung.
- Rechte von Menschen mit Behinderungen.
- Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
- Soziale Verantwortung von Unternehmen.
- Allgemeine und berufliche Bildung und Überwachung in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie.
- Unterstützung lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Einrichtungen der Zivilgesellschaft.
- Förderung besserer Haftbedingungen und einer besseren Einhaltung der Standards in Gefängnissen.
3) Stärkung des internationalen Rahmens für den Schutz der Menschenrechte, der Gerechtigkeit, der Geschlechtergleichstellung, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie
- Unterstützung internationaler und regionaler Instrumente und Gremien im Bereich Menschenrechte, Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.
- Förderung der Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft mit internationalen und regionalen zwischenstaatlichen Organisationen.
- Bildung in Bezug auf und Verbreitung von Informationen über das humanitäre Völkerrecht; Unterstützung seiner Durchsetzung.
4) Aufbau von Vertrauen in demokratische Wahlprozesse und Institutionen, Stärkung ihrer Verlässlichkeit und Transparenz
- Einsatz von Wahlbeobachtungsmissionen der EU.
- Beitrag zum Aufbau der Wahlbeobachtungskapazitäten einheimischer Organisationen der Zivilgesellschaft auf regionaler und lokaler Ebene.
- Unterstützende Maßnahmen, die auf die kohärente Einbindung von Wahlprozessen in den demokratischen Zyklus und auf die Verbreitung von Informationen über und die Umsetzung von Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmissionen der EU abzielen.
- Förderung eines friedlichen Ausgangs von Wahlprozessen, der Verringerung der Gewalt bei Wahlen und der Akzeptanz glaubwürdiger Ergebnisse in allen Teilen der Gesellschaft.
ANTRAGSBERECHTIGTE
Antragsberechtigt sind:
- zivilgesellschaftliche Organisationen, u.a. nichtstaatliche Organisationen ohne Erwerbszweck und unabhängige politische Stiftungen; lokale Basisorganisationen; private Agenturen, Einrichtungen und Organisationen ohne Erwerbszweck und ihre Netze auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene;
- öffentliche Agenturen, Einrichtungen und Organisationen ohne Erwerbszweck und ihre Netze auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene;
- nationale, regionale und internationale parlamentarische Gremien, wenn dies für die Verwirklichung der Ziele des EIDHR erforderlich ist und die vorgeschlagene Maßnahme nicht im Rahmen eines anderen Instruments der Union finanziert werden kann;
- internationale und regionale zwischenstaatliche Organisationen;
- natürliche Personen, Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit und in hinreichend begründeten Ausnahmefällen sonstige, in diesem Absatz nicht genannte Einrichtungen und Akteure, wenn dies für die Verwirklichung der Ziele des EIDHR erforderlich ist.
BUDGET
Das Budget für den Zeitraum 2014-2020 beträgt 1 332 752 000 EUR.
WEITERE INFORMATIONEN
EU- Kommission: http://www.eidhr.euwww.eidhr.eu.
Programmtext: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:077:0085:0094:DE:PDF.
ALLGEMEINES ZIEL
Das Stabilitäts- und Friedensinstrument (IfSF) unterstützt Maßnahmen in den Bereichen Krisenreaktion, Konfliktverhütung, Friedenskonsolidierung und Krisenvorsorge sowie bei der Bewältigung globaler und transregionaler Bedrohungen. Die EU führt Maßnahmen auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit ebenso wie Maßnahmen auf dem Gebiet der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit mit Drittländern, regionalen und internationalen Organisationen sowie sonstigen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren durch.
SPEZIFISCHE ZIELE
Die Einzelziele sind:
- in einem Krisenfall oder bei einer sich abzeichnenden Krise durch eine wirksame Reaktion rasch zu Stabilität beizutragen – mit dem Ziel, zur Erhaltung, Schaffung oder Wiederherstellung der Bedingungen beizutragen, die für die ordnungsgemäße Umsetzung der auswärtigen Strategien und Maßnahmen der Union notwendig sind;
- zur Konfliktverhütung und zur Gewährleistung der Kapazitäten und der Vorsorge für die Bewältigung von Situationen vor und nach einer Krise beizutragen und den Frieden zu konsolidieren;
- spezifische globale und transregionale Bedrohungen des Friedens, der internationalen Sicherheit und der Stabilität zu bewältigen.
MASSNAHMEN
1) Hilfe als Reaktion auf Krisensituationen oder sich abzeichnende Krisen zur Verhütung von Konflikten
Maßnahmen des IsSF können greifen:
- in einer Notsituation, einer Krisensituation oder einer sich abzeichnenden Krise;
- in einer Situation, die eine Bedrohung der Demokratie; von Recht und Ordnung; des Schutzes der Menschenrechte, der Grundfreiheiten, der Sicherheit oder des Schutzes von Einzelpersonen darstellt – insbesondere jener, die in instabilen Situationen geschlechtsbezogener Gewalt ausgesetzt sind;
- in einer Situation, die in einen bewaffneten Konflikt zu eskalieren droht oder das betreffende Drittland bzw. die betreffenden Drittländer erheblich destabilisieren könnte.
Die technische und finanzielle Hilfe kann betreffen:
- Unterstützung der Bemühungen internationaler und regionaler Organisationen sowie staatlicher Akteure und von Akteuren der Zivilgesellschaft bei der Förderung vertrauensbildender Maßnahmen und von Maßnahmen in den Bereichen Schlichtung, Dialog und Versöhnung durch Bereitstellung technischer und logistischer Hilfe;
- Unterstützung der Umsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit, insbesondere in fragilen Ländern, Konfliktländern und Postkonfliktländern;
- Unterstützung der Einrichtung und des Funktionierens von Interimsverwaltungen mit einem völkerrechtlichen Mandat;
- Entwicklung demokratischer, pluralistischer Staatsorgane, einschließlich Maßnahmen zur Förderung der Rolle der Frauen in diesen Organen; Entwicklung einer wirksamen Zivilverwaltung und zivilen Aufsicht über das Sicherheitssystem; Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten der Vollzugs- und Justizbehörden, die am Kampf gegen den Terrorismus, die organisierte Kriminalität und alle Formen illegalen Handels beteiligt sind;
- Unterstützung von internationalen Strafgerichten und nationalen Ad-hoc-Gerichten, Wahrheits-und Versöhnungskommissionen sowie von Mechanismen zur gerichtlichen Schlichtung von Menschenrechtsfällen bzw. zur Geltendmachung und gerichtlichen Zuerkennung von Eigentumsrechten;
- Maßnahmen, die zur Einleitung von Sanierung und Wiederaufbau von wichtigen Infrastrukturen, Unterkünften, öffentlichen Gebäuden und wirtschaftlichen Vermögenswerten sowie von wesentlichen Produktionskapazitäten erforderlich sind; Maßnahmen zur Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit, der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Festlegung der für eine nachhaltige soziale Entwicklung erforderlichen Mindestvoraussetzungen;
- Unterstützung ziviler Maßnahmen im Zusammenhang mit der Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Kombattanten und ihrer Familien in die Zivilgesellschaft; Unterstützung von Maßnahmen zur Bewältigung der Situation von Kindersoldaten und von Soldatinnen;
- Maßnahmen zur Milderung der sozialen Auswirkungen der Umstrukturierung der Streitkräfte;
- Maßnahmen zur Bewältigung der sozioökonomischen Auswirkungen von Antipersonenminen, nicht zur Wirkung gelangten Kampfmitteln oder explosiven Kampfmittelrückständen auf die Zivilbevölkerung;
- Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Verwendung von und des illegalen Zugangs zu Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichten Waffen;
- Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Kindern in Krisen- und Konfliktsituationen, einschließlich ihrer Gefährdung durch geschlechtsbezogene Gewalt, angemessen Rechnung getragen wird;
- Rehabilitation und Wiedereingliederung von Opfern bewaffneter Konflikte, einschließlich Maßnahmen zur Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Frauen und Kindern;
- Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und der damit zusammenhängenden völkerrechtlichen Instrumente;
- Unterstützung sozioökonomischer Maßnahmen zur Förderung eines gerechten Zugangs zu und eines transparenten Umgangs mit natürlichen Ressourcen in Krisensituationen oder bei sich abzeichnenden Krisen, einschließlich Friedenskonsolidierung;
- Unterstützung von Maßnahmen zur Bewältigung der potenziellen Auswirkungen von plötzlichen Bevölkerungsbewegungen mit Belang für die politische und sicherheitspolitische Situation;
- Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und Organisation der Zivilgesellschaft und ihrer Mitwirkung am politischen Prozess, einschließlich Maßnahmen zur Förderung der Rolle der Frauen;
- Maßnahmen zur Bewältigung von Naturkatastrophen oder von menschgemachten Katastrophen, die die Stabilität gefährden; Maßnahmen zur Bewältigung von Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit im Zusammenhang mit Pandemien, in Ermangelung bzw. zur Ergänzung der humanitären und der Katastrophenhilfe der Union.
2) Hilfe für Konfliktverhütung, Friedenskonsolidierung und Krisenvorsorge
Diese Hilfe umfasst die Unterstützung von Maßnahmen zum Aufbau und zur Stärkung der Kapazitäten der Union und ihrer Partner für die Verhütung von Konflikten, die Konsolidierung des Friedens und die Deckung des Bedarfs in Vor- und Nachkrisensituationen in enger Koordinierung mit den Vereinten Nationen und anderen internationalen, regionalen und subregionalen Organisationen sowie staatlichen Akteuren und Akteuren der Zivilgesellschaft bei ihren Anstrengungen in folgenden Bereichen:
- Unterstützung von Frühwarnung und konfliktsensibler Risikoanalyse bei der politischen Gestaltung und bei der Umsetzung von Politiken;
- Vertrauensbildung, Schlichtung, Dialog und Versöhnung unter besonderer Berücksichtigung entstehender Spannungen zwischen Gemeinschaften; Aufbau entsprechender Kapazitäten;
- Stärkung von Kapazitäten für die Teilnahme an zivilen Stabilisierungsmissionen und die Entsendung solcher Missionen;
- Besserung des Wiederaufbaus nach Konflikten und nach Katastrophen mit Belang für die politische und sicherheitspolitische Lage;
- Eindämmung der Nutzung natürlicher Ressourcen für die Konfliktfinanzierung; Einhaltung von Initiativen wie des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses.
Die Hilfe kann folgendes umfassen:
- Know-how-Transfer;
- Austausch von Informationen und bewährten Verfahren;
- Risiko- oder Bedrohungsbewertung, -forschung und -analyse;
- Frühwarnsysteme;
- Schulung und Erbringung von Dienstleistungen.
3) Hilfe für die Bewältigung globaler und transregionaler Bedrohungen und sich abzeichnender Bedrohungen
Die EU leistet technische und finanzielle Hilfe in zwei Bereichen:
- Bedrohung von Recht und Ordnung, der Sicherheit von Personen, von kritischer Infrastruktur und der öffentlichen Gesundheit;
- Verringerung von und Vorbereitung auf Gefahren, die chemische, biologische, radiologische und nukleare Materialien oder Stoffe betreffen – unabhängig davon, ob sie absichtlich herbeigeführt werden, auf Unfälle zurückgehen oder natürliche Ursachen haben.
Die Unterstützung im ersten Bereich umfasst Maßnahmen mit folgenden Zielen:
- Stärkung der Kapazitäten der Vollzugs-, Justiz- und Zivilbehörden, die am Kampf gegen den Terrorismus, die organisierte Kriminalität einschließlich Computerkriminalität und alle Formen des illegalen Handels sowie an der wirksamen Kontrolle des illegalen Handels und Transits beteiligt sind;
- Umgang mit einer Bedrohung kritischer Infrastruktur, zu welcher der internationale Verkehr, einschließlich des Personen- und des Güterverkehrs, die Energieerzeugung und -verteilung sowie die elektronischen Informations- und Kommunikationsnetze gehören können;
- Sicherstellung einer angemessenen Reaktion auf größere Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit, einschließlich plötzlich auftretender Epidemien mit länderübergreifenden Auswirkungen;
- Bewältigung globaler und transregionaler Folgen des Klimawandels mit potenziell destabilisierender Wirkung auf Frieden und Sicherheit.
Die Unterstützung im zweiten Bereich umfasst Maßnahmen mit folgenden Zielen:
- Förderung ziviler Forschung als Alternative zu verteidigungsbezogener Forschung;
- Verbesserung der Sicherheitspraxis in zivilen Einrichtungen, in denen sensible chemische, biologische, radiologische oder nukleare Materialien oder Stoffe im Rahmen ziviler Forschungsprogramme gelagert werden oder mit ihnen gearbeitet wird;
- Unterstützung des Aufbaus ziviler Infrastruktur und Durchführung entsprechender ziviler Studien, die für die Demontage, Sanierung oder Konversion von Anlagen und -standorten, die mit Waffen im Zusammenhang stehen, erforderlich sind, wenn erklärt wird, dass diese nicht mehr Teil eines Verteidigungsprogramms sind;
- Stärkung der Kapazitäten der mit der Entwicklung und Durchsetzung einer wirksamen Kontrolle des illegalen Handels mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Materialien oder Stoffen befassten zuständigen Zivilbehörden;
- Entwicklung des Rechtsrahmens und der institutionellen Kapazitäten für die Einrichtung und Durchsetzung wirksamer Ausfuhrkontrollen bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck;
- Entwicklung einer wirksamen zivilen Katastrophenvorsorge, Notfallplanung und Krisenreaktion; Entwicklung von Fähigkeiten für Sanierungsmaßnahmen.
ANTRAGSBERECHTIGTE
Förderfähig sind u.a. nichtstaatliche Organisationen; Organisationen der indigenen Völker; lokale Bürgergruppen und Händlervereinigungen; Kooperativen; Gewerkschaften; Organisationen, die wirtschaftliche und soziale Interessen vertreten; lokale Organisationen, die im Bereich der regionalen dezentralen Zusammenarbeit und Integration tätig sind; Verbraucherverbände; Frauen- und Jugendorganisationen; Ausbildungs-, Kultur-, Forschungs- und wissenschaftliche Organisationen; Hochschulen; Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften; die Medien; sowie alle nichtstaatlichen Vereinigungen und privaten oder öffentlichen Stiftungen, die einen Beitrag zur Entwicklung oder zur externen Dimension der internen Politikbereiche leisten können.
BUDGET
Das Budget für den Zeitraum 2014-2020 beträgt 2 338 719 000 EUR.
WEITERE INFORMATIONEN
Aufrufe: ec.europa.eu/europeaid/work/funding/index_en.htm.
EU- Kommission: eeas.europa.eu/ifs/index_de.htm oder ec.europa.eu/europeaid/how/finance/ifs_en.htm.
Programmtext: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:077:0001:0010:DE:PDF.
ALLGEMEINES ZIEL
Mit diesem Instrument wird die Durchführung aller Maßnahmen der humanitären Hilfe der Union für die Opfer von Katastrophen verwaltet, die von ihrer eigenen Regierung nicht wirksam unterstützt werden können. Es stellt einen wichtigen Aspekt der Außenbeziehungen dar.
Durch die vorrangige Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen soll menschliches Leiden verhindert bzw. gelindert werden. Um eine effiziente und globale Politik durchzuführen, werden die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission durch eine Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen verstärkt.
MASSNAHMEN
Bei der humanitären Hilfe handelt es sich um ein kurzfristiges Instrument mit einer Laufzeit von höchstens sechs Monaten, mit dem folgende Ziele angestrebt werden:
- in Notsituationen und unmittelbar danach Menschenleben zu retten;
- Bevölkerungsgruppen, die von längeren Krisen insbesondere aufgrund von anhaltenden Konflikten oder Kriegen betroffen sind, die notwendige Hilfe zu leisten;
- im Rahmen von Maßnahmen unmittelbar nach Notsituationen kurzfristige Rehabilitations- und Wiederaufbauarbeiten insbesondere im Bereich der Infrastruktur und Ausrüstung einzuleiten;
- die Folgen von Bevölkerungsbewegungen durch Maßnahmen zur Rückführung und Erleichterung der Wiederansiedlung zu bewältigen;
- die Vorbereitung auf mögliche Gefahren zu gewährleisten sowie ein geeignetes Frühwarnsystem und Handlungsinstrumentarium einzuführen.
Ferner können mit der Hilfe Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Durchführung finanziert werden, wie vorbereitende Durchführbarkeitsstudien, die Evaluierung von Projekten, die stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Notwendigkeit der humanitären Hilfe sowie die Verbesserung der Koordinierung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten.
Die Finanzierung kann die Bereitstellung von Hilfsgütern, Kosten für externes Personal, die Errichtung von Unterkünften usw. umfassen.
ANTRAGSBERECHTIGTE
Die von der EU finanzierten Aktionen der humanitären Hilfe können entweder auf Ersuchen von internationalen oder nichtstaatlichen Einrichtungen und Organisationen eines Mitgliedstaats bzw. des Empfängerdrittlands oder aber auf Initiative der EU-Kommission (ECHO) durchgeführt werden.
BUDGET
Das Budget für den Zeitraum 2014-2020 beträgt jährlich 896 Mio. EUR.
WEITERE INFORMATIONEN
Die humanitäre Hilfe der Union kann auf Ersuchen der Kommission, internationaler Organisationen, eines Mitgliedstaates oder des Empfängerlandes bereitgestellt werden:
ec.europa.eu/echo/funding/index_en.htm.
Seite der Kommission: ec.europa.eu/echo/index_en.htm.
ALLGEMEINES ZIEL
Der Europäische Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe (EVHAC) ist ein Freiwilligendienst für junge Entwicklungshelfer und Entwicklungshelferinnen. Der EVHAC wird über ECHO verwaltet.
SPEZIFISCHE ZIELE
Ziel der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe ist es, einen Beitrag zur Stärkung der Kapazitäten der Union zu leisten, bedarfsorientierte humanitäre Hilfe zu erbringen, durch die Leben gerettet werden, menschliches Leid vermieden oder gelindert und die menschliche Würde gewahrt wird. Auch soll Beitrag zur Stärkung der Kapazitäten und der Widerstandsfähigkeit gefährdeter oder von Katastrophen bereits betroffener Bevölkerungsgruppen in Drittländern geleistet werden, insbesondere durch Katastrophenbereitschaft, die Reduzierung des Katastrophenrisikos und die bessere Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung.
MASSNAHMEN
Die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe verfolgt die folgenden Maßnahmen:
- Entwicklung und Pflege von Standards und Verfahren betreffend die Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe;
- Entwicklung und Pflege eines Verfahrens zur Zertifizierung von Entsende- und Aufnahmeorganisationen;
- Erfassung und Auswahl von Kandidaten;
- Einrichtung eines Schulungsprogramms und Unterstützung für Schulungen und Praktika;
- Einrichtung, Pflege und Aktualisierung einer Datenbank EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe;
- Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe zur Unterstützung und Ergänzung der humanitären Hilfe in Drittländern;
- Kapazitätenaufbau in den Aufnahmeorganisationen;
- Einrichtung und Verwaltung eines Netzwerks für die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe;
- Kommunikation und Sensibilisierung;
- ergänzende Maßnahmen zur Stärkung der Rechenschaftspflicht, Transparenz und Wirksamkeit der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe.
ANTRAGSBERECHTIGTE
Als EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe bewerben können sich europäische Staatsbürger und Nicht-EU-Bürger mit langfristiger Aufenthaltsgenehmigung in der EU, die älter als 18 Jahre sind.
BUDGET
Das Budget für den Zeitraum 2014-2020 beträgt 147 936 000 EUR.
WEITERE INFORMATIONEN
Aktuelle Fristen: eacea.ec.europa.eu/eu-aid-volunteers_en.
ECHO: ec.europa.eu/echo/euaidvolunteers/index_en.htm.
EACEA: eacea.ec.europa.eu/eu-aid-volunteers_en.
EU-Verordnung: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0375&from=DE.